www.recht-einfach-erklärt.de
www.recht-einfach-erklärt.de

Rechtsgebiete einfach erklärt

Das Mietrecht

 

Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. 

 

Der Mieter ist im Gegenzug dazu verpflichtet, die vereinbarte Mietsumme zu zahlen.

Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In den Paragrafen 535 folgende finden sich allgemeine Regelungen, ab 549 spezielle Vorschriften über die Wohnraummiete.

 

Zu den wichtigsten Fragen des Mietrechts gehören:

 

Inhalt des Mietvertrags:  Welche Klauseln sind zulässig, welche nicht?

Wohnungsmängel und Mietminderung

Mieterhöhung: Unter welchen Voraussetzungen ist sie zulässig?

Betriebskosten: Welche dürfen auf den Mieter umgelegt werden?

Renovierungspflichten

Voraussetzungen der Kündigung duch den Vermieter

Voraussetzungen der Kündigung durch den Mieter

 

Kaufvertrag/ Vertragsrecht

 

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache dazu verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das EIgentum an ihr zu verschaffen.

Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen.

Der Kaufvertrag ist in den Paragrafen 433 folgende des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

 

Dem Kauf ähnliche Verträge

Dem Kauf ähnliche Verträge sind insbesondere der Dienstvertrag (§§ 611 folgende BGB), bei dem eine Dienstleistung "verkauft" wird , und der  Werkvertrag (§§ 631 folgende BGB), dessen Gegenstand die Herstellung einer Werkleistung ist.


Rechtstipp Kaufrecht: Gewährleistung bei Sachmängeln


Nacherfüllung, Preisminderung, Rücktritt

 

Hat die Kaufsache einen Fehler oder Defekt, so ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet: Er muss sie reparieren oder einen intakten Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder sein Geld zurück verlangen. Auch wenn die Sache selbst intakt ist, wegen einer unbrauchbaren oder fehlerhaften Anleitung aber nicht nutzbar ist, gilt dies als Mangel und der Käufer hat die o.g. Rechte

 

Gewährleistungspflicht

 

Die so genannte Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Aber nur bei Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten auftreten, wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Das heißt: Der Käufer muss dies im Streitfall dann nicht extra beweisen. Die genannten Gewährleistungsrechte können beim Verkauf von Unternehmern an Verbraucher nicht eingeschränkt werden. Bei Privatverkäufen und bei gebrauchten Sachen sind dagegen Einschränkungen möglich. 

 

Der Reisevertrag

 

Durch den Reisevertrag verpflichtet sich der Reiseveranstalter, eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu erbringen.

Im Gegenzug wird der Reisende dazu verpflichtet, den vereinbarten Reisepreis zu bezahlen.

Geregelt ist der Reisevertrag in den Paragrafen 651 a folgende des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).


Rechtstipp Reiserecht: Was tun bei Reisemängeln?

 

Hat eine Reise Mängel bzw. weicht sie negativ von den vertraglichen Vereinbarungen ab, so können Reisende folgendes tun:

  • Zunächst muss der Mangel noch vor Ort bei der Reiseleitung gerügt und Abhilfe gefordert werden. Wenn der Veranstalter dem Mangel nicht abhilft, kann der Reisende innerhalb eines Monats nach Reiseende unterschiedliche Rechte geltend machen. Er kann:

  • eine Preisminderung verlangen. Aber Vorsicht: Nicht jede kleine Unannehmlichkeit ist ein Mangel, der zur Minderung berechtigt.

  • bei sehr schweren Mängeln den Reisevertrag auch kündigen.

Wenn der Reiseveranstalter die Verantwortung für den Mangel trägt, ihn also zu vertreten hat, kommen außerdem Schadenersatzansprüche in Frage. Ist die Reise durch den Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch Ersatz für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit fordern.

 

Straßenverkehrsrecht

 

Das Straßenverkehrsrecht ist im Wesentlichen in die Bereiche Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht /Ordnungswidrigkeitenrecht unterteilt.

Das Verkehrszivilrecht befasst sich zum Beispiel mit Fragen wie der Haftung der Verkehrsteilnehmer untereinander bei Unfällen. 

 

Demgegenüber regelt das Verkehrsstrafrecht /Ordnungswidrigkeitenrecht die Folgen von Verstößen gegen Verkehrsregeln und Gesetze. Insbesondere Bußgelder, Verwarnungen aber auch die strafrechtliche Verfolgung von Straftaten im Verkehr. 

 

Regelungen zum Straßenverkehrsrecht finden sich in unterschiedlichen  Gesetzen. Zu den wichtigsten gehören das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO). Verkehrsstraftaten sind außerdem im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

 


Rechtstipp Verkehrsrecht: Ablauf eines Bußgeldverfahrens

 

  • Das Bußgeldverfahren kann sich sowohl gegen den Fahrer als auch den Halter eines Fahrzeugs richten.

 

  • Bei kleineren Verkehrsverstößen kann auf ein Bußgeldverfahren verzichtet und stattdessen nur eine Verwarnung ausgesprochen werden, gegebenenfalls mit Auferlegung eines Verwarngeldes. Wer die Verwarnung aber nicht annimmt bzw. das Verwarngeld nicht bezahlt, dem droht auch bei geringfügige Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren.

 

  • Bei Einleitung eines Bußgeldverfahrens muss der Fahrer bzw. Halter angehört werden. Meist wird ihm hierzu ein so genannter Anhörungsbogens übersendet.

 

  • Ergeben die Ermittlungen, dass der Fahrer/ Halter eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, so erlässt die Behörde einen so genannten Bußgeldbescheid.

 

  • Gegen diesen kann innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden. Tut der Fahrer/ Halter dies, so werden die Akten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Nachfolgend kommt es dann, je nach Entscheidung der Staatsanwaltschaft, gegebenenfalls zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht.

 

Versicherungrecht

 

Der Versicherungsvertrag

 

Durch den Versicherungsvertrag verpflichtet sich das Versicherungsunternehmen dazu, dem Versicherten Versicherungsschutz zu gewähren, d.h. Leistungen für den Fall, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt.

Im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherte dazu, die vereinbarte Versicherungsprämie zu zahlen.

Geregelt ist das Versicherungsrecht in erster Linie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Daneben gibt es weitere Regelwerke für die unterschiedlichen Versicherungssparten. Außerdem sind die für den jeweiligen Versicherungsvertrag geltenden Versicherungsbedingungen (d.h. Vertragsbestimmungen) von zentraler Bedeutung für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

 

 

Wichtige Fragen des Versicherungsrechts:

 

Zu den häufigsten Streitfragen des Versicherungsrechts gehören:

Der Verlust des Versicherungsschutzes wegen falscher Angaben des Versicherten bei Vertraggsschluss, insbesondere das Verschweigen gefahrerheblicher Umstände

Der Verlust des Versicherungsschutzes  wegen verspäteter Schadensanzeige 

Der Verlust des Versicherungsschutzes wegen grob fahrlässigen Handelns des Versicherten

 

Das Haftungsrecht

 

Das Haftungsrecht befasst sich mit der Frage, wer für Schäden (insbesondere Personenchäden und Sachschäden), die jemand erleidet, aufkommen muss, d.h. wer für diese haftet.

Der Begriff wird nicht einheitlich gebraucht. man unterscheidet insbesondere die Haftung mit und ohne Schuld (Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung).

Auch der Grund, aus dem jemand haftet,  kann unterschiedlicher Natur sein. Er kann sich zum Beisopiel aus einer vertraglichen Verpflichtung ergeben oder aber aus so genannten unerlaubten Handlungen. Letztere sind in den Paragrafen 823 folgende des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.   

 


Wichtige Fragen des Haftungsrechts



Eine zentrale Frage des Haftungsrechts ist die Verletzung so genannter Verkehrssicherungspflichten. Diese Pflichten können auf unterschiedliche Weise entstehen, zum Beispiel infolge der Verantwortung für den Zustand von Grundstücken, Gebäuden, Straßen oder infolge der Durchführung von Veranstaltungen. Wer eine Gefahrenquelle schafft ist grundsätzlich verkehrssicherungspflichtig, das heißt, er muss Vorkehrungen dagegen treffen, dass andere durch sie zu Schaden kommen.

Streitfrage ist hier oft, wie weit die Verkehrssicherungspflicht geht. Grundsätzlich besteht sie nicht uneingeschränkt, sondern steht unter dem Vorbehalt des Erforderlichen und Zumutbaren. Das heißt, es muss nicht für alle nur denkbaren auch nur entfernten Möglichkeiten eines Schadens Vorsorge getroffen werden, sondern in erster Linie gegen nahe liegende Gefahren.

Eine weitere wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist ein etwaiges Mitverschulden des Geschädigten. Insbesondere wer sich deutlich erkennbaren und sich geradezu aufdrängenden Gefahren sehenden Auges aussetzt ,kann für Schäden nicht allein den Sicherungspflichtigen verantwortlich machen.

Das Arzthaftungsrecht

 

 

Das Arzthaftungsrecht regelt das Einstehenmüssen des Arztes für die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus dem Behandlungsvertrag mit dem Patienten sowie für unerlaubte Handlungen, durch die er die Gesundheit des Patienten beeinträchtigt oder ihn körperlch verletzt. DerArzt kann sich dadurch bei Ausübung seiner Tätigkeit schadensersatz- und schmerzensgeldpflichtig machen.

 

Wichtige Fragen des Arzthaftungsrechts

 

Eine Haftung des Arztes kommt insbesondere bei Behandlungsfehlern und Auflärungspflichtverletzungen in Betracht.

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt bei Diagnose oder Behandlung den geltende ärztlichen Standard nicht eingehalten, d.h. ihn unterschritten und dadurch eine Schädigung des Patienten verursacht  hat. 

Eine Auflärungspflichtverletzung ist gegeben, wenn der Patient vom Arzt nicht hinreichend über die beabsichtigte Maßnahme, die  Erfolgsaussichten und die möglichen Risiken informiert wurde. Denn jeder ärztliche EIngriff ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Patienten gerechtfertigt.

Druckversion | Sitemap
© Annette Vollmers-Stich