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Urteilssammlung

 

Mietrecht | Vertragsrecht |  Reiserecht | Verkehrsrecht | Versicherungrecht | Haftungsrecht | Medizinrecht

 

 

 

 

Mietrecht 

 

Erstmalige Heranziehung zu Baumpflege-Kosten

 

Ist ein Mieter mietvertraglich dazu verpflichtet, die Kosten der  Pflege der Außenanlage als Nebenkosten zu tragen, so kann er die erstmalige Heranziehung hierzu nicht mit dem Argument verweigern, dass der Vermieter ihm diese Kosten in der Vergangenheit nie in Rechnung gestellt habe. Das geht aus einem Urteil des AG Bottrop hervor (Urt. v. 23.02.2015, Az. 8 C 242/14).

In dem zugrundeliegenden Fall hatte der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung Kosten für die Baumwartung berücksichtigt, die er in den Vorjahren nicht mit abgerechnet hatte. Wenn sich aus dem Mietvertrag ergebe, so das Gericht, dass die Kosten für die Außenanlage vereinbart  seien, dann könne der Mieter die Zahlung nicht allein deshalb verweigern, weil der Vermieter sie über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht habe. Darin liege kein Vertrauenstatbestand für den Mieter, dass der Vermieter ihm diese Kosten erlassen hätte.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

 

Räumung der Mietwohnung 

 

Verletzt ein Mieter nach Kündigung und Umzug schuldhaft seine Pflicht zur Räumung der Wohnung, obwohl ihm der Vermieter hierzu eine Frist gesetzt hat, so muss  der Mieter den Mietausfallschaden ersetzten. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Urteil vom 28.02.2012; Az: 13 S 243/11). In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter die Wohnung trotz bestehender Rückgabepflicht monatelang nicht zurückgegeben. Schließlich ließ der Vermieter sie von einem Schlüsseldienst öffnen und dort verbliebene Einrichtungsgegenstände des Mieters in Container auslagern, um die Räume renovieren und wieder vermieten zu können. Auch die Containerkosten  erlegte das Gericht dem Mieter auf.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

 

Schönheitsreparaturen: Flexible Fristenregelung zulässig

Eine mietvertragliche Klausel, die für die Durchführung von Schönheitsreparaturen einen starren Fristenplan enthält ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Ein flexibler Fristenplan im Mietvertrag kann dagegen zulässig sein, entschied das Landgericht Dessau (Urteil vom 15.05.2008, Az. 6 S 11/08). Das sei dann der Fall, wenn der Vermieter durch Formulierungen wie „in der Regel“ oder „im Allgemeinen“ deutlich gemacht habe, dass sich die Renovierungsintervalle am tatsächlichen Renovierungsbedarf orientieren.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Eigenbedarfskündigung bei Arbeitsplatzverlust

Verliert eine Hauseigentümerin ihren Arbeitsplatz, so kann sie ein Recht zur Eigenbedarfskündigung haben. Das entschied das LG Ulm (Urteil vom 21.05.2008, Az. 1 S 13/08). Sie habe ein vernünftiges, nachvollziehbares Interesse an der Nutzung ihres Hauses, wenn sie selbst nicht mehr zur Miete wohnen wolle, um Kosten zu sparen, so das Gericht.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Eigenbedarf: Anbieten einer Ersatzwohnung
  
 Wenn ein Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt, muss er seinem Mieter eine im selben Haus frei werdende Wohnung als Ersatz anbieten. Das gilt auch dann, wenn sie kleiner ist als dessen bisherige Wohnung, entschied das Amtsgericht Mainz (Urt. v. 20.10.2006; Az 87 C 288/05). Einer Mieterin war wegen Eigenbedarfs gekündigt worden. Wenig später wurde eine etwas kleinere Dachwohnung im selben Haus frei. Der Vermieter bot sie ihr jedoch nicht an, sondern vermiete sie. Das Gericht entschied, dass die Eigenbedarfskündigung unwirksam war, da der Vermieter seine Anbietungspflicht verletzt habe. Diese Pflicht setze nicht voraus, dass beide Wohnungen völlig vergleichbar seien. Ob eine angebotene Ersatz-Wohnung den Vorstellungen des Mieters entspreche und er sie haben wolle, sei ganz allein seine Entscheidung.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Farbwahl beim Anstrich

Während der Mietzeit können Mieter nicht dazu verpflichtet werden, die Wohnung nur in neutralen Farben zu streichen. Das hat der BGH entschieden (Urteil vom 18.02.2009, Az. VIII ZR 166/08). Eine solche Klausel würde den Mieter unzulässig in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränken und ihn unangemessen benachteiligen. Enthält ein Formularmietvertrag eine solche Regelung, so ist die Schönheitsreparaturklausel insgesamt unwirksam und der Mieter muss gar nicht renovieren.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Hitzestau in der Wohnung

Heizt sich eine Altbauwohnung mit großen Fenstern bei starker Sonneneinstrahlung extrem auf, so liegt darin kein Mietmangel und kein Minderungsgrund, es sei denn, im Mietvertrag wurde eine bestimmte Temperatur vereinbart. Das hat das LG Duisburg entschieden (Urteil vom 18.03.2008, Az. 4 O 441/03). In Altbaugebäuden ohne Klimaanlage, die über sehr große Fensterflächen verfügten, könne es bei warmem Wetter und Sonne leicht zu einem Hitzestau kommen, und dies sei auch jedem bekannt.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Lärm im Mietshaus

Mieter können erwarten, dass Wohnungnachbarn in den Ruhezeiten keinen starken Lärm durch Möbelrücken, lautes Umherstampfen und Poltern an den Wänden verursachen, Das hat das Landgericht Köln entschieden (Urteil vom 30.10.2008, Az. 6 S 403/07).l Eltern hätten insofern auch ihre Kinder zur Ruhe anzuhalten. Außerhalb der Ruhezeiten, die von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22 Uhr bis 7 reichten, seien solche Geräusche dagegen hinzunehmen, so das Gericht.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Baumaßnahmen sind präzise darzulegen

Geplante Baumaßnahmen müssen vom Vermieter angekündigt und detailliert dargelegt werden. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden (Urteil vom 15.01.2009, Az. 49 C 381/08). Will er etwa eine Zentralheizung einbauen, so muss der Mieter dies nur dulden, wenn er genau darüber informiert wird , welche Abmessungen die neuen Heizkörper und Leitungen haben und ob durch sie Möbelstellflächen wegfallen verloren gehen..

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Mieter muss keinen Außenanstrich vornehmen

Mieter sind nicht dazu verpflichtet, im Rahmen von Schönheitsreparaturen einen Außenanstrich von Fenstern und Türen vornehmen. Das hat der BGH entschieden (Urteil vom 18.02.2009, Az. VIII ZR 210/08). Eine solche Klausel würde den Mieter unangemessen benachteiligen. Türen und Fenster muss der Mieter grundsätzlich nur von innen streichen, da nur dort eine von ihm verursachte Abnutzung auftreten kann.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Mietminderung wegen schmutzigen Hauseingangs

Ein ständig verschmutzter und mit Schmierereien verunzierter Hauseingang kann eine Mietminderung rechtfertigen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln (Urteil vom 31.07.2007, Az.: 219 C 20/07) hervor. Insbesondere dann, wenn sich der Eingang beim Einzug eines Mieters noch nicht in einem stark verschmutzten Zustand befunden habe, dann könnten spätere ständige Verunreinigungen und Schmierereien eine Mietminderung von fünf Prozent rechtfertigen. Denn der Zustand des Eingangs wirke sich auch auf die Nutzung der Wohnung aus.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Mietminderung wegen falscher Wohnflächenangabe  

 Ist eine Wohnung um mehr als zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, so darf die Miete gemindert werden. Das hat das Landgericht Münster entschieden (Urt. v. 17.10.2007; Az.: 9 S 224/06). Ein Mieter hatte festgestellt, dass seine Wohnung entgegen den Angaben im Mietvertrag statt 55 nur 49,47 qm maß. Er wollte daher die Miete mindern. Zu Recht, wie das Gericht entschied. Ob eine Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch tauge, hänge auch davon ab, ob sie mit der vertraglich vereinbarten Größe nutzbar sei. Sei die Wohnfläche erheblich geringer als im Mietvertrag angegebenen, so werde eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit und ein Wohnungsmangel. vermutet. Die Grenze liege bei zehn Prozent Abweichung.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Treppenhaus-Deko nicht unbegrenzt
 
Mieter dürfen Treppenhaus und Eingang nicht unbegrenzt dekorieren. Das hat das Amtsgericht Münster entschieden (Urt. v. 31.7.2008; Az.: 38 C 1858/08). Eine Erdgeschoss-Mieterin hatte Flur und Treppenhaus mit zahllosen Deko-Gegenständen verziert - von Lampen über Türfüllungen bis zu umfangreichem Blumenschmuck. Das, befand das Gericht, gehöre nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch.Es dürfe nicht ein Mieter allein in solchem Maße über die Gestaltung der gemeinschaftsflächen bestimmen. Die Frau müsse die Deko entfernen.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Kündigung wegen Mietrückstands

Zahlt ein Mieter seine Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine nicht, so hat der Vermieter ein Kündigungsrecht. Hat der Vermieter einen Mietrückstand aber über längere Zeit rügelos hingenommen, dann kann er dem Mieter nicht ohne weiteres sofort kündigen, entschied das OLG Hamm (Urteil vom 21.01.2009, Az. 30 U 106/08). Er muss ihn dann vielmehr vorher abmahnen.

 Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Kündigung wegen zu geringer Wohnfläche

Ist die Fläche einer Wohnung erheblich geringer als im Vertrag vereinbart, kann der Mieter ein Recht zur fristlosen Kündigung haben. Das hat der BGH entschieden (Urt. v. vom 29.04.2009, Az. VIII ZR 142/08). Eine Wohnflächenabweichung von mehr als 20 Prozent sei ein Mangel. Bei einer derartigen Differenz könne der Mieter sich darauf berufen, dass ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht gewährt wurde und könne kündigen.

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Wohnfläche: Einbeziehung des Kellers

Sind im Mietvertrag als Wohnfläche vier Zimmer einschließlich Kellerraum aufgeführt, so liegt auch dann keine falsche Wohnflächenangabe und kein Mietmangel vor, wenn der Keller über 10 Prozent der Fläche ausmacht (LG Lüneburg, Urteil vom 30.01.2008, Az. 6 S 116/07). Entscheidend ist, dass für den Mieter erkennbar ist, dass sich die Angabe der Gesamtwohnfläche auf alle Räume einschließlich Keller, erstreckt. Kellerräume dürfen bei der Berechnung der Wohnfläche mit einbezogen werden.

 Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Zustimmung zur Hundehaltung

Enthält ein Mietvertrag eine wirksame Klausel, nach der die Hundehaltung nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt ist, so kann der frei nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er die Erlaubnis erteilt oder nicht. Das hat das LG Lüneburg entschieden (Urteil vom 06.02.2008, Az. 6 S 120/07) . Der Vermieter muss dann keine Interessenabwägung vornehmen. Entscheidet er sich gegen den Hund, so muss der Mieter diesen abschaffen.

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Auszug ohne Fristeinhaltung

Ist ein Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist ausgezogen, so kann der Vermieter von ihm dann keine Miete mehr fordern, wenn er die Wohnung bereits dem Nachmieter vor Beginn seiner eigenen Mietzeit zu Renovierungszwecken überlassen hat. Das hat das Amtsgericht Neuruppin entschieden (Urteil vom 15.01.2009, Az. 42 C 273/08). Der Vermieter erhalte in dieser Zeit zwar keine Miete. Die Möglichkeit zur frühzeitigen Renovierung komme aber dem Nachmieter zugute, weshalb der frühere Mieter für diese Zeit nicht weiterzahlen müsse.

 Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Wohnungsbesichtigungen: Rechte des Vermieters 
 
 Vermieter haben kein Recht zur unangekündigten Wohnungsbesichtigung. Eine derartige Klausel im Formularmietvertrag benachteiligt den Mieter unangemessen und ist unwirksam, entschied das Amtsgericht Hamburg (Urt. v. 23.02.2006, Az. 49 C 513/05). Der Vermieter muss Besichtigungen vielmehr vorab mit dem Mieter abstimmen. Außerdem habe er auf mehrere Besichtigungen in kurzer Folge zu verzichten, sondern müsse möglichst alles in einem Termin bündeln.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Terrassennutzung: Zelt ist erlaubt 
 
 Das Aufstellen eine zeltartigen Terrassenüberdachung (Pavillonzelt) ist mit dem Aufstellen eines großen Sonnenschirmes vergleichbar und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Die Nutzung von Garten und Terrasse umfasst auch das Aufstellen von Gartenmöbeln und ähnlichen Gegenständen, so das Landgericht Hamburg (Urt. v. 30.8.2007; Az.: 311 S 40/07). Der Vermietre habe keinen Anspruch auf die Entfernung eines solchen Zeltes, Anders sei es nur, wenn Aufbauten dauerhaft in Boden oder Mauerwerk verankert würden oder wenn den Nachbarn durch sie Beeinträchtigungen entstünden

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

 Mietminderung wegen Entziehens des Fahrradkellers 
 
Wer laut Mietvertrag den Fahrradkeller mit benutzen darf, kann die Miete mindern, wenn ihm dies plötzlich verwehrt wird. Das hat das Amtsgericht Menden entschieden (Urteil vom 07.03.2007, Az. 4 C 407/06). Einer Mieterin, die Ihr Rad laut Vertrag im Keller abstellen durfte, wurde dies nach einiger Zeit versagt und sie musste das Fahrrad draußen lassen. Sie minderte daraufhin die Miete. Zu Recht, wie der Amtsrichter befand. Im Entzug der Abstellmöglichkeit liege ein Mangel der Mietsache und Minderungsgrund. Sie stelle einen mehr als nur unerheblichen Mangel dar und gebe der Mieterin das recht, die Miete um 2,5 Prozent zu mindern.
 
Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Wartung von Gasthermen

Tritt an einer Gastherme ein Defekt auf, so kann der Vermieter die Pflicht haben, diesen auch dann zu beseitigen, wenn der Mieter vertraglich zur jährlichen Wartung des Boilers verpflichtet ist. Das hat das AG Düsseldorf entschieden (Beschluss vom 22.01.2009, Az. 32 C 12149/08). Der Vermieter sei jedenfalls dann dafür verantwortlich, die Wohnung in einem beheizbaren Zustand zu erhalten, wenn der Mieter zwar zur Wartung und Reinigung verpflichtet sei, aber noch kein ganzes Jahr in der Wohnung lebe.
 
Quelle: recht-einfach-erklaert.de

 

 

 

Urteile Kaufrecht/ Vertragrecht

BGH zu Makler-Reservierungsbegühren 

 

Eine Reservierungsgebühr in Immobilienmakler-AGB ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil v. 20.4.2023, I ZR 113/22).

 

In dem zugrunde liegenden Fall waren zwischen einem Makler und Hauskauf-Interessenten ein Maklervertrag und ein Reservierungsvertrag geschlossen worden. Die Reservierungsgebühr sollte beim Kauf der Immobilie mit der Provision verrechnet werden. Es kam aber letztlich gar nicht zum Kauf, weil die Finanzierung scheiterte. Die fünfstellige Reservierungsgebühr wollte der Makler dennoch behalten. Zu Unrecht, die der BGH befand.

 

Derartige Reservierungsvereinbarungen benachteiligen  die Maklerkunden  unangemessen und seien unwirksam. In den AGB sei die Rückzahlung ausgeschlossen und es hätten sich aus dem Reservierungsvertrag für die Kunden keine nennenswerten Vorteile ergeben, während der Makler keine geldwerte Gegenleistung erbracht habe. Solches sei nicht rechtens.

 

Der Reservierungsvertrag, so die Richter,  sei mit der Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Makler-Provision  gleichzusetzen. Das widerspreche aber dem Wesen des Maklervertrags, wonach eine Provision nur fällig werde, wenn die Maklertätigkeit zum Erfolg, also zum Kauf, geführt habe.
Quelle: recht-einfach-erklaert.de

 

 

Onlinekauf und Widerrufsrecht

 

Bietet ein Onlinehändler Möbel in verschiedenen Farbvarianten und Kombinationen an, zwischen denen der Kunde wählen kann, so liegt darin keine spezifische Anfertigung nach Kundenwünschen, die das Widerrufsrecht beim Fernabsatzgeschäft ausschließen würde. Das hat das Amtsgericht Dortmund entschieden (Urt. v. 28.04.2015, Az. 425 C 1013/15).

 

Ein Onlinehändler hatte eine Couch in 17 verschiedenen Farben und unterschiedlichen Sitzflächenpositionen angeboten. Ein Kunde bestellt sie in der im Shop abgebildeten Farbe schwarz-weiß, aber mit linksbündiger  statt – wie abgebildet – rechtsbündiger Liegefläche, die ebenfalls als lieferbar ausgewiesen war. Später wollte er den Vertrag widerrufen, was der Händler verweigerte. Bei einem Kaufvertrag über ein Sofa, das nach Kundenspezifikation angefertigt werde, sei der Widerruf ausgeschlossen.

 

Das Gericht entschied, dass eine Ausnahme von der Widerrufbarkeit nur dann in Betracht komme, wenn der Unternehmer durch die Rücknahme auf Bestellung angefertigter Ware erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleide, die spezifisch damit zusammenhingen, dass die Ware erst auf Bestellung des Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt wurde. Die Angaben des Verbrauchers, nach denen die Ware angefertigt wurde, müssten die Sache so individualisieren, dass diese für den Unternehmer im Falle ihrer Rücknahme wertlos und anderweitig nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Schwierigkeiten absetzen sei. Das sei hier nicht der Fall gewesen.

Die gewählte Farbe  sei durchaus gängig und sogar abgebildet gewesen. Der einzige Unterschied zwischen dem abgebildeten und dem gelieferten Sofa sei die Ausrichtung der Liegefläche gewesen. Dass ein Sofa mit rechtsbündiger besser absetzbar wäre als ein Sofa mit linksbündiger Liegefläche sei aber nicht ersichtlich, so das Gericht.

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Kaufvertrag: Streit um wintergeeignete Schuhe

 

Verlangt ein Kunde im Schuhgeschäft nach Fußbekleidung, die warm und wasserdicht ist und erwirbt dann Schuhe mit Schaftfütterung und Goretexmambran, so kann der sich später nicht allein deshalb vom Vertrag lösen, weil er angibt, im Winter in den neue Schuhen gefroren zu haben. Ob ein Schuh subjektiv als ausreichend warm empfunden werde, so das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil vom 09.01.2012; Az.: 45 C 9929/11), stelle eine nicht ausreichend bestimmbare Beschaffenheit dar. Anders wäre es beispielsweise  wenn - wie bei Schlafsäcken - die Eignung für eine bestimmte Außentemperatur angegeben wäre, so das Gericht.

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Autokauf: Erstzulassung eines Vorführwagens

Wird ein Fahrzeug als Vorführwagen mit Zulassung zum Kauf angeboten, so wird kein bestimmtes Alter zugesichert. Das entschied das OLG Karlsruhe (Urteil vom 19.02.2009, Az. 9 U 176/08). Auch wenn zwischen Herstellung und Erstzulassung mehr als zwei Jahre lägen, sei darin kein Fahrzeugmangel zu sehen.

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Autokauf: Laute Bremsgeräusche

Laute, quietschende Bremsgeräusche sind bei einem Pkw gehobener Preisklasse als erheblicher Mangel einzustufen und geben dem Käufer ein Rücktrittsrecht. Das hat das OLG Schleswig entschieden (Urt. v. 25.07.2008 - 14 U 125/07): Es spiele keine Rolle, ob die Funktion der Bremsen beeinträchtigt sei. Auch eine Komforteinbuße durch störenden Geräusche müsse der Käufer eines teuren Neuwagens nicht hinnehmen.

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Gebrauchtwagenkauf: Standzeit eines Fahrzeugs

Beim Kauf eines älteren Gebrauchtwagens stellt eine Standzeit von 19 Monaten keinen Mangel dar. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 34/08). Ob ein solches Fahrzeug Mängel habe, hänge nicht von der reinen Standzeit ab, sondern vielmehr davon, unter welchen Bedingungen es abgestellt worden sie und ob dadurch Schäden, z.B. Korrosion, drohten.

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Gebrauchtwagenkauf: Motorbrand durch Leck 

Auch bei einem 10 Jahre alten Auto stellt ein Kraftstoffleck, das zu einem Motorbrand führt, einen Fahrzeugmangel und keinen bloßen Verschleiß dar. Der Käufer darf vom Vertrag zurücktreten, so das OLG Celle in einem Urteil (Urt. v. 16.04.2008 - 7 U 224/07). Ein 10 Jahre alter Ford hatte nur zwei Monate nach dem Kauf einen Motorbrand erlitten, der auf ein Kraftstoffleck am Einspritzventil des ersten Zylinders zurückzuführen war. Der Verkäufer wusch seine Hände in Unschuld und behauptete, es habe sich bei dem Leck um normalen Verschleiß gehandelt, mit dem die Käuferin eines so alten Autos rechnen müsse. Die Richter sahen das anders und sprachen der Frau ein Rücktrittsrecht zu

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Autokauf: Erwerb eines Bastlerfahrzeugs

Wer einen als Bastlerfahrzeug angebotenen Wagen erwirbt, der kann später nicht behaupten, er habe nur kleinere Mängel des Wagens erwartet. Das hat das AG München entschieden (Az. 231 C 2536/08). Das sie nur dann anders, wenn der Käufer sich ausdrücklich und detailliert nach dem Zustand des Pkws erkundigt habe. Die Bezeichnung Bastlerfahrzeug weise generell schon auf gravierende Mängel hin.

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Autokauf: Falsches Modelljahr angegeben.

Autokäufer können erwarten, dass der Verkäufer ihnen das wahre Baujahr eines Fahrzeugs mitteilt. Auch eine Abweichung von nur anderthalb Jahren ist schon als erhebliche Pflichtverletzung anzusehen, entschied das OLG Düsseldorf (Urteil vom 16.06.2008, Az. I-1 U 231/07). Insbesondere beim Weiterverkauf könne sie sich negativ auf den Preis auswirken.

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Gebrauchtwagenkauf: Durchrostungen

Wer einen 12 Jahre alten Wagen kauft, der über 200.000 Kilometer auf dem Tacho hat, muss mit Rostschäden rechnen. Das hat das LG Saarbrücken entschieden (Urteil vom 28.08.2008, Az. 11 S 112/07). Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag habe er nun in Ausnahmefällen, etwa wenn die Rostschäden für den Fahrzeugtyp ungewöhnlich seien oder. Aber Rostfreiheit ausdrücklich vereinbart wurde

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Hauskauf: Gesundheitsschädliche Baustoffe

Baustoffe, die als gesundheitsschädlich gelten, etwa schon in geringen Dosen krebserregend wirken und bei denen die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie bei üblicher Nutzung oder Renovierung austreten können als Sachmangel anzusehen sein, über den der Verkäufer den Käufer auch ungefragt aufklären muss. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 27.03.2009, Az. V ZR 30/08). Dies gelte selbst dann, wenn es sich um Stoffe handle (hier: Asbest), die zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses noch allgemein gebräuchlich waren und deren Schädlichkeit erst viel später erkannt wurde. I

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Aufklärung über Feuchtigkeitsschäden und Schimmel (

Ein Hausverkäufer muss den Käufer über erhebliche Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall informieren. Unterlässt er dies, kann der Erwerber ein Anfechtungsrecht haben, entschied das OLG Bamberg (Urt. v. 26.06.2002 - 3 U 165/01). Die Verkäuferin eines 160.000 Euro teuren Hauses hatte bei Vertragsschluss wider besseres Wissen erklärt, dass ihr keine wesentlichen Mängel des Gebäudes bekannt seien. Später entdeckten die Käufer im Erdgeschoss starke Feuchtigkeitsschäden und Schimmel. Wisse ein Verkäufer von erheblichen Feuchtigkeitsschäden, so die Richter, so müsse er den Käufer darüber informieren, wenn die Mängel bei der bloßen Besichtigung nicht zu erkennen seien. Die Käufer dürften den Vertrag wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln anfechten.

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Hellhöriges Doppelhaus:Verkäufer nicht aufklärungspflichtig

Der Verkäufer einer Doppelhaushälfte kann sich auch dann auf einen mit dem Käufer vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen, wenn das Haus sehr hellhörig ist und der Verkäufer dies wusste. Das hat das KG Berlin entschieden (Urteil vom 17.07.2008, Az. 22 U 200/06). Er müsse den Käufer nicht über jede ungünstige Eigenschaft des Gebäudes informieren, die nicht erheblich von der üblichen Beschaffenheit eines Hauses abweiche. Lediglich dann, wenn die Hellhörigkeit auf einen Baumangel zurückzuführen sei, treffe den Verkäufer eine Aufklärungspflicht.

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Einbauküchen-Kauf: Transport inklusive

Ein Kunde, der beim Kauf einer Einbauküche mit dem Händler vereinbart, dass diese gefertigt und gegen Aufpreis montiert und aufgebaut wird, darf erwarten, dass die Verlade- und Transportkosten im Montagepreis enthalten sind. Das hat das OLG Zweibrücken entschieden (Urt. v. 12.7.2007; Az.: 4 U 156/06). Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart sei, dürfe der Kunde annehmen, dass An- und Abfahrt zu seiner Wohnung im Montagepreis bereits mit einkalkuliert sei. Der Lieferant hatte für
„Verlade- und Transportkosten“ fast 500 Euro extra berechnet. Die Kundin müsse diese nicht zahlen, so das Gericht.

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Defekte Rolläden  

 Frieren neue Rolläden bei Minusgraden infolge Kondenswasserbildung fest, so kann darin ein Sachmangel liegen, der dem Kunden ein Rücktrittsrecht gibt. Das hat das Amtsgericht Gummersbach entschieden (Urt. v. 08.02.08, Az. 2 C 239/05). Im Verkaufsprospekt war von hervorragenden energiesparenden Eigenschaften der Läden die Rede gewesen. Durch eine Klimazone mit Luftpolster zwischen Rolllädenbehang und Fensterscheibe werde die Wärme im Haus gehalten Tatsächlich froren die Lamellen bei Frosttemperaturen zu und die Läden ließen sich nicht mehr bewegen.  Die Rollläden, so die Richter, seien mit einem Sachmangel behaftet, weil sie nicht von der Beschaffenheit seien, die der Kunde aufgrund des Werbeprospektes des Händlers habe erwarten dürfen.

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Elektro-Heizung als Energiefresser

Ist dem Verkäufer einer Elektroheizung bekannt, dass es seinen Kunden entscheidend darauf ankommt, mit der Anschaffung Heizkosten zu sparen, so muss er sie darüber aufklären, dass die neuen Geräte nicht mehr - wie die bisherigen - mit Nachtspeicherstrom betrieben werden können und deshalb selbst bei niedrigem Verbrauch viel höhere Heizkosten entstehen können. Das hat das OLG Koblenz entschieden (Az.: 10 U 304/07). Die Angabe im Prospekt, es handle sich nicht um Nachtspeicheröfen, genüge insoweit nicht. Geklagt hatte ein Ehepaar, das sein Haus mit strombetriebenen Nachtspeicheröfen beheizt hatte, zwecks Reduzierung der Heizkosten dann aber auf Elektro-Flächen-Heizungen umstellen wollte. Ein Händler empfahl den Kauf von sechs Elektro-Flächen-Heizungen. Diese konnten aber nicht mehr mit wie bisher mit günstigen Nachttarif genutzt werden, wodurch die Heizkosten extrem anstiegen. Der Händler hatte dies mit keinem Wort erwähnt.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Werk- und Dienstleistungen: Bio-Tattoo

Löst sich ein so genanntes Bio-Tattoo nicht wie vor dem Stechen angegeben nach einiger Zeit restlos auf, so hat der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Tätowierer. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden (Urteil vom 22.10.2008, Az. 7 U 125/08).In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Tätowierer erklärt, die Hautverzierung werde sich nach 3 bis 7 Jahren „in Nichts auflösen“. Tatsächlich blieb sie aber dauerhaft erhalten. Das Gericht sah hierin eine rechtswidrige Körperverletzung.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Werk- und Dienstleistungen: Entzündete, vernarbte Tätowierung  

 Kunden eines Tattoo-Studios dürfen erwarten, dass der Tätowierer fachgerecht arbeitet und ihnen keine Verletzungen zufügt. Das hat das Amtsgericht Borken entschieden (Urt. v. 24.2.2006 – 4 C 121/04). Eine Frau wollte sich in einem Tattoo-Studio eine alte Tätowierung übertätowieren lassen. Bei der Durchführung fing sie allerdings stark an zu bluten und die neue Tätowierung geriet dadurch völlig aus der Form. Der behandelte Arm entzündete sich zudem, eiterte und vernarbte und musste von einem Arzt behandelt werden, der auch das misslungene Tattoo mittels Laser entfernte. Das Gericht verurteilte den Tätowierer zu 2.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Er habe nicht fachgerecht gearbeitet, so das Urteil. Der Mann habe mit der Nadel viel zu tief in die Haut gestochen. Dadurch sei nicht nur das Tattoo misslungen und habe nicht mehr den Vorstellungen der Kundin entsprochen, sondern es sei außerdem zu den Verletzungen gekommen, so der Richter.Für beides müsse der Tättowierer haften.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de


Werk- und Dienstleistungen: Spüle fehlerhaft montiert

Ein Handwerker, der Arbeiten an den Wasseranschlüssen der Mischbatterie einer Spüle vornimmt und dabei die Quetschverschraubung in der falschen Reihenfolge einbaut, haftet für einen dadurch eintretenden Wasserschaden. Das hat das OLG Brandenburg entschieden (Urteil vom 05.11.2008, Az. 4 U 50/07).Voraussetzung ist, dass feststeht, dass allein der fehlerhafte Einbau der Quetschverschraubung geeignet war, das Herausrutschen eines Anschlusses der Mischbatterie zu verursachen. Ob noch andere Schadensursache hinzugekommen sein können ist dann unerheblich.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Werk- und Dienstleistungen: Serviceheft

 Eine Autowerkstatt, die mit der Durchführung einer Inspektion beauftragt wird, darf sich nicht auf die Arbeiten beschränken, die im Serviceheft aufgeführt sind. Das hat das LG Mannheim entschieden (Az.: 1 S 174/08). Sie habe auch diejenigen durchzuführen, die der Hersteller inzwischen zusätzlich in seinen Inspektionsrichtlinien für das betreffende Fahrzeug vorsehe.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Werk- und Dienstleistungen: Umrüstung auf Autogas

 Rüstet eine Werkstatt das Fahrzeug eines Kunden auf Autogas um, hat sie zu prüfen, ob der Pkw dazu überhaupt geeignet ist und hat den Kunden außerdem über Risiken aufzuklären. Das hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden (Urt. v. 17.3.2006 – 8 U 211/05).
Ein Mann hatte in seinen Wagen eine Autogasanlage zusätzlich zum Benzinbetrieb einbauen lassen. Kurz darauf kam es zu einem Zylinderschaden und Motorversagen. Die Ventilringe waren für den Autogasbetrieb nicht hitzebeständig genug gewesen. Das Gericht verurteilte die Spezialwerkstatt zum Schadensersatz. Sie hätte den Kunden darüber informieren müssen, dass sein Wagen zum Umrüsten gar nicht geeignet war, zumindest hätte sie ihn über die Risiken des Einbaus einer Autogasanlage aufklären müssen, so die Richter.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 


Werk- und Dienstleistungen: Fitnessstudiovertrag

Frauen, bei denen eine Schwangerschaft festgestellt wurde, haben das Recht, einen Fitnessstudiovertrag fristlos zu kündigen. Das hat das Amtsgericht Mühldorf entschieden (Urt. v. 12.10.2004 – 1 C 832/04). Eine junge Frau hatte einen Vertrag mit einem Fitness-Studio abgeschlossen.  Kurz darauf wurde bei ihr eine Schwangerschaft festgestellt. Im sechsten Monat fühlte sie sich schließlich nicht mehr imstande, im Fitnessstudio zu trainieren und kündigte fristlos. Das Studio ließ das nicht gelten bestand auf Zahlung für weiter sechs Monate. Zu Unrecht, so der Richter.  Eine Schwangerschaft sei ein wichtiger Grund, aus dem Verträge mit Fitness-Studios fristlos gekündigt werden dürften.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Falsch installierter Wasserzähler

Ist ein Wasserzähler vom  Versorgungsunternehmen fehlerhaft installiert worden und hat der Kund dadurch zuviel gezahlt, bekommt der sein Geld zurück. Das gilt selbst dann, wenn durch den Fehler über Jahre hinweg falsch abgerechnet wurde, entschied das Amtsgericht Buxtehude (Urt. v. 5.4.2005; Az.: 31 C 36/04): Durch einen Installationsfehler war der Wasserverbrauch einer Doppelhaushaushälfte doppelt erfasst worden. Die Kundin zahlte 20 Jahre lang doppelt, bevor der Fehler auffiel. Sie verlangte sodann mehreren tausend Euro zurück. Das Wasserwerk wollte ihr jedoch nur für die letzten zwei Jahre Geld erstatten, da Rückerstattungsansprüche wegen Berechnungsfehlern auf zwei Jahre rückwirkend beschränkt seien. Das Gericht entschied, dass das Wasserwerk durch den Installationsfehler seine Pflicht zur einwandfreien Messung verletzt habe und haften müsse. Es könne sich auch nicht auf die zweijährige Frist berufen, denn diese gelte nur für Berechnungsfehler , nicht aber für Einbau- und Messfehler.

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Urteile Reiserecht

 

Erkrankung am Urlaubsort

 

Bei Erkrankungen auf einer Pauschalreise muss der Veranstalter nur haften, wenn sie ihre Ursache in dem von ihm zu verantwortenden Leistungsbereich haben, was der Reisende beweisen muss. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden (Urt. v. 07.09.2015, Az. 142 C 80/15).

 

In einem Feriengebiet war es zu einem Defekt in der örtlichen Kläranlage gekommen. Die Pumpe wurde daraufhin ersetzt und die Abwasserprobleme galten als behoben. Über all das informierte der Veranstalter seine Kunden. Nach der Ankunft am Urlaubsort stellten diese am Meer in Hotelnähe schlechten Geruch fest. Der Hotelmanager teilte mit, dass es unbedenklich sei, im Meer zu baden, was sie dann auch taten. Kurz darauf erkrankten sie an einer Magen-Darm-Infektion.

Sie verklagten daraufhin den Reiseveranstalter. Zu Unrecht, befand das Gericht. Es sei nicht erkennbar, dass die behaupteten Erkrankungen auf einen dem Veranstalter zuzurechnenden Reisemangel zurückzuführen seien und diesem sei auch keine Informationspflichtverletzung anzulasten. Bei Erkrankungen habe der Reisende zu beweisen, dass es in dem von ihm gebuchten Hotel in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zu seiner Erkrankung zu gleichartigen Erkrankungen einer signifikanten Anzahl weiterer Hotelgäste gekommen sei. Das sei hier nicht erfolgt.

Selbst wenn ungeklärtes Wasser vorhanden gewesen sein sollte, so fehle es an der Darlegung, dass die Beschwerden hierauf zurückzuführen waren. Auch würde es sich bei der behaupteten Verschmutzung des Meeres durch eine defekte Kläranlage um eine außerhalb der Sphäre der Veranstalter liegende Ursache handeln, so das Gericht.

 

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Vertragsschluss bei Online-Buchung

 

Erhält ein Kunde bei einer Online-Buchung eine E-Mail, die mit „Bestätigung ihrer Online-Buchung“ überschrieben ist, kommt damit nicht zwangsläufig schon ein Reisevertrag zustande. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden (Az.: 138 C 445/11). EIn  Kunde hatte im Internet eine irrtümlich mit dem Preis von 566 Euro ausgewiesene Reise buchen wollen. In der E-Mail die er daraufhin erhielt, wurde zwar der Eingang seiner Reiseanmeldung bestätigt, zusätzlich jedoch darauf hingewiesen, dass die verbindliche ausführliche Buchungsbestätigung noch nachfolgen werde. Diese wies dann den korrekten, wesentlich höheren Preis, 2488 Euro, aus. Der Kunde könne nicht auf der falschen, zu niedrigen Preisangabe bestehen, urteilte das Gericht. Ein Reisevertrag sei überhaupt nicht zustände gekommen.

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Ausgleich für annullierten Billigflug

Auch Billigflieger sind in der EU dazu verpflichtet, Reisenden bei Flugannullierungen Ausgleichszahlungen zu leisten. Das entschied das Amtsgericht Geldern (Urt. v. 20.2.08; Az.: 4 C 241/07). Nur wenn außergewöhnliche Umstände vorlägen, etwa Wetterbedingungen, mit denen die Durchführung des Fluges nicht zu vereinbaren sei, seien Fluglinien von der Zahlungspflicht befreit. Aus der Tatsache, dass Billigfluglinien ihre Maschinen rotieren ließen und anderenorts, dort wo eine für den betreffenden Flug eingeplante Maschine herkomme, solche Wetterverhältnisse herrschten, könnten Billigflieger keine besonderen Rechte zur Flugannullierung herleiten.

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Nachweis einer Buchung

Ein Ausdruck von einer Internetseite reicht nicht als Nachweis über einen Vertragsschluss mit einer Fluggesellschaft aus. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden (Urteil vom 15.02.2008, Az. 41 C 15035/07). Jedenfalls dann, wenn sich aus dem Ausdruck zwar eine Flugbuchung ergebe, zugleich aber daraus hervorgehe, dass eine Buchungsbestätigung erst später versendet werde und dass die Reiseunterlagen erst nach Zahlung zugestellt würden, sei der Abschluss eines Vertrages nicht bewiesen.

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Bestätigung eines Fluges

 

Ist vertraglich vereinbart, dass Reisende ihren Rückflug rückzubestätigen haben, so müssen sie dies auch tun bzw. , wenn es misslingt, nach weisen, dass sie alles versucht haben, um ihrer Pflicht nachzukommen. Sonst haben sie keine Ersatzansprüche gegen die Airline, wenn die Rückbestätigung nicht erfolgt ist und sie daraufhin ihren Flieger verpassen. Das entschied das Landgericht Hannover (Beschl. v. 25.08.2008, Az. 1 S 19/08). Anders sei es nur, wenn die Fluggesellschaft nicht zu erreichen gewesen sei oder eine falsche Abflugzeit angegeben habe.

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Mitreisende Kinder

Wer bei einer Reisebuchung das Alter seiner Kinder falsch angibt, um einen günstigeren Preis zu erhalten, muss dem Reiseveranstalter haften. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden (Urteil vom 23.09.2008, Az. 3 O 172/08). Die Falschangabe sei als Verletzung der Vertragspflichten aus dem Reisevertrag zu werten. Außerdem machten sich die Eltern durch ein solches Verhalten des Betruges schuldig.

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Reisemängel: Defekte Balkontür

Urlauber, die ihren Balkon nicht nutzen können, weil sich die Tür nicht öffnen lässt, können den Reisepreis mindern. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden (Urt. v. 29.6.2007; Az.: 74 C 962/05). Sie hätten für die Zeit, in der sie nicht auf den Balkon kämen, das Recht, den Tagesreisepreis um fünf Prozent zu mindern.

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Reisemängel: Starker Lärm

Eine Baustelle, die nur 25 Meter vom Hotelzimmer entfernt ist, und laute Musik von 140 Dezibel sind als Reisemängel. anzusehen. Das hat das LG Frankfurt/Main entschieden (Urteil vom 15.08.2008, Az. 2-24 S 29/07). Jedenfalls wenn den ganzen Tag über starker Lärm herrsche könne der Reisepreis gemindert werden.

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Reisemängel:Ständiger Baulärm

Wer sich auf seinem Hotelzimmer  tagsüber nicht aufhalten kann, weil von morgens bis abends extremer Baulärm infolge von Sanierungsarbeiten herrscht, kann den Reisepreis um zwei Drittel mindern. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden (Urt. v. 28.08.2007, Az.: 133 C 640/05). Ständiger Baulärm sei keine bloße Unannehmlichkeit, sondern ein erheblicher Mangel.
 
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Reisemängel: Einzel- statt Doppelzimmer

Ein Paar, das zwei Doppelzimmer zur Alleinbenutzung gebucht hat und dem dann zwei 10 qm kleine Einzelzimmer zugewiesen werden, kann den Reisepreis mindern. Das entschied das Landgericht Duisburg (Urt. v.  23.05.2007, Az. 4 O 526/05). Aufgrund der beengten Verhältnisse hätten sich die Urlauber nicht bequem gemeinsam in einem Raum aufhalten können, worin eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung zu sehen sei. Für die fehlenden Doppelzimmer könne der Reisepreis um 25 Prozent gemindert werden.

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Reisemängel: Ameisen im Hotelzimmer

Ziehen sich Ameisenstraßen durch ein Hotelzimmer und werden die sanitären Anlagen nicht gesäubert, so kann der Reisepreis wegen dieser Mängel gemindert werden. Das hat das AG Düsseldorf entschieden (Urt. v. 23.10.2008, Az. 27 C 8283/08), Das gelte auch in Hotels niedriger Kategorie, berechtige allerdings nur zu einer Minderung in Höhe von 3 Prozent.

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Jugendherberge statt Hotel

Wird eine Unterkunft als „Hostel“ bezeichnet und ist in der Hotelliste des Reiseveranstalters unter der Rubrik Hotels und Appartements angeboten und als unterste Hotelkategorie bezeichnet, müssen Reisende nicht damit rechnen, dass es sich um eine Jugendherberge mit Etagenduschen handelt. Das hat Landgericht Arnsberg entschieden (Urt. v. 27.2.2007 – 5 S 115/06). Die Urlauber hätten ein einfaches Hotel erwarten dürfen. Zimmer ohne separate Duschen und WC’s erfüllten nicht den Anspruch eines Hotelzimmers. Der Reisepreis könne um 20 Prozent gemindert werden.
 
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Unannehmlichkeit ist nicht immer Mangel

Der Reisepreis kann nur dann um 100 Prozent gemindert werden, wenn die Reise wirklich völlig wertlos ist und Urlauber deshalb z.B. abreisen. Nicht in jeder Unannehmlichkeit liegt ein Reisemangel, der zur Preisminderung berechtigt, entschied das LG Düsseldorf (Urt. v. 22.02.2007 – 22 S 380/05). So sei 15-minütiges Schlangestehen am Buffet in Pauschaltouristen-Hotels zum Beispiel normal und von Urlaubern hinzunehmen.

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Mängel sofort anzeigen

 

Urlauber müssen Reisemängel sofort bei der Reiseleitung rügen. Eine Reisepreisminderung können sie nur für die Zeit ab der Mängelanzeige beanspruchen, entschied das Amtsgericht Duisburg (Urt. v. 26.10.2005 – 2 C 867/05). Ene sofortige Mängelrüge sei auch dann erforderlich, wenn der Mangel allgemein bekannt sei. Wer bei einer 14-tägigen Reise Mängel erst nach einer Woche anzeige, der bekomme für die erste Urlaubswoche mithin für die Beeinträchtigungen kein Geld zurück.
 
Quelle:
www.recht-einfach-erklaert.de

Hotelzimmer auf falscher Seite

Bucht ein Urlauber ein Zimmer auf der Südseite, wird dann aber tatsächlich in einer Ersatzunterkunft auf der Nordseite des Hotels einquartiert, so kann er den Reisepreis mindern. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden (Urt. v. 11.11.2003; Az.: 128 C 197/03). Reisende hätten grundsätzlich Anspruch auf die konkret gebuchte Unterkunft und müssten sich nicht ohne weiteres mit einem beliebigen Ersatz zufrieden geben. Da die Ersatzunterkunft auf der Nordseite deutlich unattraktiver sei als das Zimmer auf der Südseite, könnten sie insgesamt um 30 Prozent mindern.

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 Raubüberfall kein Reisemangel

Wer auf der Transferfahrt zum Hotel ausgeraubt wird, kann keine Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen. Das hat das LG Frankfurt/Main entschieden (Urteil vom 12.09.2008, Az. 2-19 O 105/08).In einem solchen Überfall sei kein Reisemangel zu sehen, für den der Veranstalter haften müsste, sondern er liege im Bereich des allgemeinen Lebensrisikos.

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Weckservice verpatzt Abreise

 Verpassen Urlauber ihren Rückflug, weil der Weckservice ihres Komfort-Hotels unzuverlässig war, können sie die Mehrkosten für den Kauf neuer Tickets vom Veranstalter erstattet verlangen. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden (Urteil vom 31.10.2006; Az.51 C 6214/05). In dem unzuverlässigen Weckservice sei ein Reisemangel zu sehen. Wer ein Hotel gehobener Kategorie buche, der könne erwarten, dass ein zuverlässiger Weckservice angeboten werde. Allerdings müssten sich die Urlauber ein 50-prozentiges Mitverschulden anrechnen lassen und könnten daher nur die Hälfte der Kosten erstattet verlangen. Sie hätten sich nicht allein auf den Weckservice verlassen dürfen, sondern zusätzlich einen Wecker stellen müssen.

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Verlegung des Rückfluges

Endet eine nur einwöchige Reise früher als geplant, weil der Rückflug um mehr als zehn Stunden vorverlegt wird, ist das als Reisemangel zu werten. Das entschied das AG Hannover (Urteil vom 20.11.2008, Az. 519 C 7511/08). Zwar behielten sich Veranstalter oft eine Änderung der Abflugzeiten vor. Urlauber müssten es aber nicht hinnehmen, einen kompletten Tag zu verlieren. Sie dürften den Reisepreis mindern.

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Kündigung bei Rundreise

Fällt eine 14-tägige Rundreise einen Tag kürzer aus als geplant, so gibt dies dem Reisenden noch kein Kündigungsrecht. Das hat das AG München entschieden (Az. 275 C 10632/07). Eine Pauschalreise könne nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung gekündigt werden. Bei einer zweiwöchigen Reise sei der Verlust eines Tages noch nicht als solche einzustufen.

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Sicherheit von Hotelpools

Wer sich an einem Hotelpool an einem defekten, ungesicherten Ablaufgitter verletzen, bekommt selbst dann Schadensersatz vom Reiseveranstalter, wenn er im angetrunken Zustand verunglückte. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Urt. v. 8.3.2005 – 11 S 81/04). Nur wegen des Alkoholkonsums trage der Gast keine Mitschuld. Denn der Unfall hätte auch völlig nüchtern passieren können. Das Hotel hätte das defekte Ablaufgitter reparieren müssen. Dass dies unterblieb, habe der Reiseveranstalter zu verantworten.

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Sicherheitsvorkehrungen bei Animation

Reiseveranstalter sind für die Sicherheit der einzelnen Reiseveranstaltungen verantwortlich. Das gilt selbst für von Dritten durchgeführte Animationsprogramme, sofern der Reiseveranstalter diese als eigene Reiseleistung, etwa im Rahmen eines All-Inclusive, anbiete. Das entschied das OLG Karsruhe (Urt. v. 18.6.2003; Az.: 7 U 221/02). In diesem Fall müsse er Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Gäste vor Schaden zu bewahren. Er müsse die Animateure sorgfältig auswählen und prüfen, ob gefährliche Spiele durchgeführt würden, etwa das Springen in den Pool an einer Stelle, an der dieser nur eine geringe Wassertiefe habe.

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de 

Geänderte Einreisebestimmungen

Reiseveranstalter müssen Reisende bei der Buchung grundsätzlich über Einreisebestimmungen unterrichten. Ändern sich diese jedoch zwischen Buchung und Reiseantritt , so muss der Veranstalter den Kunden nicht darüber informierten. Das entscheid das OLG Rostock (Beschluss vom 07.08.2008, Az. 1 U 143/08). Reisende könnten daher keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ein solcher Hinweis unterbleibe.

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de

 

Urteile Verkehrsrecht

Das "Sich-Entfernen" bei der Unfallflucht

 

Für eine Strafbarkeit wegen Unfallflucht genügt es bereits, dass der Täter eine geringere Absetzbewegung macht, sofern sie nur zu einer gewissen räumlichen Trennung vom Unfallort geführt hat.

 

Äußert ein Unfallbeteiligter gegenüber dem Unfallgegner, dieser habe Schuld  und entfernt er sich sodann vom Unfallort, ehe er im Bereich einer etwa 40 Meter entfernten Einfahrt wendet und zurückgekehrt, liegt ein vollendetes Sichentfernen vom Unfallort vor. Das hat das Landgericht Aachen in einem Beschuss entschieden (60 Qs 43/20).

 

Es wäre der Angeschuldigten  gefahrlos möglich gewesen, ihr Fahrzeug   am rechten Fahrbahnrand abzustellen. Die räumliche Absetzbewegung sei nicht in dem Bestreben geschehen, der gesetzlichen Wartepflicht in verkehrssicherer Weise gerecht zu werden. Dass die Angeschuldigte letztlich zumindest in den Nahbereich des Kollisionsortes zurückgekehrt sei, sei unerheblich, da sie   bereits vorsätzlich den Tatbestand eines vollendeten Sichentfernens verwirklicht habe.

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de

 

 

Unabwendbarer Auffahrunfall

 

Biegt ein Autofahrer auf einem Parkplatz versehentlich von der Durchfahrt in eine Zufahrt ab, die sich als Sackgasse herausstellt, setzt dann ohne auf nachfolgende Fahrzeuge zu achten in die Durchfahrt zurück und rammt dabei ein nachfolgendes Fahrzeug, so ist der Unfall für dessen Fahrer unabwendbar. Der Rückwärtsfahrende haftet allein. Das hat das Landgericht Wuppertal entschieden (Urt. v. 09.03.2015, Az. 4 O 448/13).

Sei der Vorausfahrende bereits komplett in die Sackgasse abgebogen, so sei der Abbiegevorgang beendet. Nachfolgende Autofahrer müssten keinesfalls mit einem plötzlichen zügigen Rückwärtssetzen rechnen, so das Gericht.

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Rücksichtsloses Überholen

 

Rücksichtsloses Überholen allein stellt - anders als Ausbremsen, Bedrängen durch dichtes Auffahren oder absichtliches  Abdrängen - noch keine Nötigung dar. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden (Beschl. v. 9.8.2007 - 5 Ss 130/07 - 61/07 l). Nicht jeder vorsätzliche Verkehrsverstoß sei als Nötigung anzusehen. Im Straßenverkehr behinderten Verkehrsteilnehmer einander ständig. Nötigung sei aber nur gegeben, wenn die Einwirkung auf den anderen gerade der Zweck des Verhaltens sei  und nicht nur dessen mit in Kauf genommene Folge.

Quelle:
www.recht-einfach-erklaert.de

Abschleppen von Privatgrundstücken

Fahrzeuge die unberechtigt auf privaten Grundstücken parken, dürfen selbst dann abgeschleppt werden , wenn es auf dem Gelände noch freie Parkplätze gibt. Der Grundstücksbesitzer könne sich unabhängig davon gegen unberechtigtes Parken wehren. Das hat der BGH, entschieden (Az. V ZR 144/08). Die Pkws müssten nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten wieder herausgegeben werden.

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de


Überholen einer Kolonne

Kommt es zwischen einem Überholenden und einem Linksabbieger zum Zusammenstoß, ist dafür in der Regel der Abbiegende verantwortlich. Anders kann es sein, wenn eine ganze Kolonne und kein einzelnes Fahrzeug überholt wird, entschied das Landgericht Bielefeld (Az.: 8 O 96/07). Sei zum Beispiel nicht sicher, ob der Linksabbieger den Überholenden überhaupt sehen konnte und sei dieser demgegenüber mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und überhole bei unklarer Verkehrslage, so treffe ihn die Hauptschuld an dem Unfall.
 
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Unfall nach falschem Blinken

Ein Blinksignal allein berechtigt einen Wartepflichtigen nicht dazu, sich auf die Abbiegeabsicht eines Vorfahrtsberechtigten zu verlassen. Das hat das OLG Saarbrücken entschieden (Urt. v. 11.03. 08 - 4 U 228/07-76). Erst wenn er zweifelsfrei erkennen könne, dass der andere abbiege, etwa weil der nicht nur blinke, sondern auch sein Tempo vermindere oder mit dem Abbiegen beginne, dürfe der Wartepflichtige weiterfahren. Habe ein Vorfahrtberechtigter irrtümlich geblinkt und den Blinker nach Bemerken des Irrtums wieder ausgeschaltet, und sei einfach weitergefahren so hafte er aber zu 25 Prozent mit für einen Zusammenstoß.

 
Quelle:
www.recht-einfach-erklaert.de 

Bremsen an der Ampel

Wer als Zweiter an einer Ampel steht, muss nicht damit rechnen, dass sein Vordermann nach dem Anfahren bei Grün plötzlich grundlos bremst. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden (Urt. v. 10.09.2007 - 22 U 224/06):. Darin, dass der Vordere angehupt wird, weil er beim Lichtzeichenwechsel nicht sofort losfährt, liegt kein Anlass für eine Bremsung. Der Hintermann muss jedenfalls im Stadtverkehr beim Anfahren  Geschwindigkeit und  Sicherheitsabstand  nicht so einrichten, dass er jederzeit wegen plötzlichen Bremsens des Vorausfahrenden anhalten kann.

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Unfall ohne Berührung

Sind in einen Unfall ein Pkw und ein Motorrad verwickelt, ohne dass beide sich berührt haben, so muss der gestürzte Biker ggf. beweisen, dass der Autofahrer die Ursache für den Unfall gesetzt hat. Das hat das OLG Brandenburg entschieden (Urt. v. 23.07.2009, Az. 12 U 263/08). Dies sei z.B. dann der Fall, wenn wer ihn nachweislich zum Ausweichen gezwungen habe.

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Vorfahrt und Sicherheitsabstand

Wer durch einen Vorfahrtverstoß eines anderen Verkehrsteilnehmers verunglückt, kann Schadensersatz verlangen. Hat er aber selbst durch einen zu geringen Sicherheitsabstand zu seinem Vordermann zu dem Crash beigetragen, so trägt er eine Mitschuld, entschied das OLG Frankfurt (Az.: 17 U 242/06). Diese könne trotz des groben Verkehrsverstoßes des Wartepflichtigen bei 30 Prozent liegen.

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Beweislage bei Kettenauffahunfall

Der Beweis des ersten Anscheins, dass ein Auffahrender sich unachtsam verhalten hat, ist bei einem Kettenauffahrunfall nur eingeschränkt anzuwenden. Das hat das AG Mannheim entschieden (Az.: 3 C 7/08). Vielmehr liege es bei dem Fahrer des mittleren Pkw nachzuweisen, dass er von seinem Hintermann auf das vordere Fahrzeug aufgeschoben wurde.

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de 


Auffahrunfall auf der Autobahn

Bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn wird i.d.R. vermutet, dass der Hintermann schuld ist. Dazu, so das OLG Saarland, müsse auch nicht eigens nachgewiesen sein, dass er tatsächlich länger direkt hinter dem Vordermann hergefahren sei (Urt. v. 19.05.2009, Az. 4 U 347/08). Nur wenn feststehe, dass unmittelbar vor dem Crash ein Fahrspurwechsel erfolgte, gelte die Vermutung nicht.

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Fahrt auf der Busspur
 

Wer unberechtigt eine Busspur benutzt, behält trotzdem das ihm gegenüber einem Linksabbieger zustehende Vorfahrtsrecht. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden (Beschl. v. 03.12. 07 - 12 U 191/07). Die Vorschriften über den Sonderfahrstreifen dienten nicht dem Schutz sorgfaltswidriger Linksabbieger. Im Falle eines Zusammenstoßes müssten daher beide haften.

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Bedeutung einer Parkflächenumrandung

Das Parken außerhalb einer Parkflächenmarkierung ist nicht immer ordnungswidrig. Das hat das Verwaltungsgerichts Berlin entschieden (Urt. v. 20.9.2007; Az.: VG 11 A 884/06). Komme es durch den Pkw aber zu Behinderungen, etwa der Blockierung von Schienen, so kann die Polizei den Wagen umsetzen und den Halter mit den Kosten dafür belasten.

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 Vorfahrtsrecht bei scheinbarem Nebenweg
 

Wer aus einem schlecht befestigten Weg kommend in eine Kreuzung fährt, der muss sich selbst wenn er Vorfahrt hat vorsichtig in diese hineintasten. Das hat das OLG Rostock entschieden (Urt. v. 23.02.2007 - 8 U 40/06). Das Vorfahrtsrecht sei eingeschränkt, wenn eine Straße wie ein unbedeutender Nebenweg oder Feldweg aussehe und schlecht einzusehen sei. Vorfahrtsberechtigte müssten dann ähnliche Vorsicht walten lassen wie Wartepflichtige.
 
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Barfuß am Steuer

Wer barfuß Auto fährt, muss kein Bußgeld befürchten. Das hat das OLG Bamberg entschieden (Beschluss vom 15.11.2006, Az. 2 Ss OWi 577/06). Allein im Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Schuhe liege noch keine Verkehrsordnungswidrigkeit. Verursache ein Autofahrer aber gerade infolge fehlenden oder ungeeigneten Schuhwerks einen Unfall, so müsse er dafür haften. Denn Kraftfahrer müssten in der Lage sein, ihren Wagen sicher zu beherrschen. Könnten sie dies mit der gewählten Fußbekleidung nicht, so verstießen sie gegen die Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers.

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Zusammenstoß an Grundstücksausfahrt

Kommt es beim Heraussetzen aus einer Ausfahrt zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des aus dem Grundstück Heraussetzenden. Das gelte auch dann, wenn er dort kurz angehalten habe und etwa drei Minuten stehen geblieben sei, entschied das Kammergericht Berlin (Beschl. v. 27.11.2006 - 12 U 181/06). Der Vorgang des Ausfahrens sei erst beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet habe oder aber abgestellt worden sei.

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de 


Motorrad contra Linksabbieger

Ist nicht sicher, ob ein Linksabbieger einen entgegenkommenden Motorradfahrer überhaupt sehen konnte, als er zum Abbiegen ansetzte, haftet er nur zu 80 Prozent für einen Unfall. Den Rest habe der Biker zu tragen. Das hat das OLG Brandenburg entschieden (Beschl. v. 17.07.2009, Az. 12 W 5/08). Der Verkehrsverstoß des Linksabbiegers wiege in diesem Fall weniger schwer. Auch sei zu berücksichtigen, dass das schlecht erkennbare und kippgefährdete Motorrad eine höhere Betriebsgefahr habe als der Pkw.

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Austricksen einer Blitzanlage

Das Austricksen einer Blitzanlage mittels im Fahrzeug angebrachter Reflektoren ist strafbar. Das hat das OLG München entschieden (Urt. v. 15.5.2006; Az.: 4 St RR 53/06): Sie kann als Sachbeschädigung einzustufen sein, wenn die Blitzaufnahme überbelichtet und unbrauchbar gemacht wird. Dass die Funktion der Anlage nur für einen Moment verhinderten werde, spiele keine Rolle.

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Aufreißen der Autotür

 Wer die Wagentür öffnen will, der muss dabei den rückwärtigen Verkehr beobachten und darf sie gegebenenfalls nur langsam und spaltweise öffnen. Vorbeifahrende haften für einen Zusammenstoß mit der Tür aber dann mit, wenn sie einen zu geringen Seitenabstand zu den geparkten Autos eingehalten haben, entschied das Kammergericht Berlin (Urt. v. 24.11.2005 – Az.: 12 U 151/04): Wer etwa nur mit 30 cm Abstand vorbeifahre, der sei zu 50 Prozent mit verantwortlich.

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Lkw-Reifen auf der Autobahn

Wer auf der Autobahn 200 Km fährt und durch einen verlorenen Lkw-Reifen verunglückt, kann trotz des Rasens Ersatzansprüche gegen den Brummifahrer haben. Das hat das OLG Jena entschieden (Urt. v. 13.09.2005 - 8 U 28/05). Das bloße Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h führe selbst dann nicht zu einer Alleinhaftung des Rasers, wenn ein voraussfahrendes, langsameres Fahrzeug dem Reifen im Gegensatz zu ihm noch ausweichen konnte. Durch das Einhalten der Abstandsregel halber Tacho genüge der Schnellfahrer seinen Pflichten.

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Blendung durch Gegenverkehr
 

Wer mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfährt, obwohl ihm Blendung durch den Gegenverkehr fast vollständig die Sicht nimmt, kann sich nicht auf ein Augenblicksversagen berufen, wenn er dadurch etwa ein Tempolimit übersieht und geblitzt wird. Das entschied das Amtsgericht Lüdinghausen (Az.: 10 OWi 89 Js 366/05 - 25/05). Ein solches Verhalten sei vielmehr grob pflichtwidrig. Wer infolge Blendung nichts mehr sehe, der müsse sein Tempo drosseln und notfalls am rechten Rand anhalten, bis er wieder genug erkennen und sicher weiterfahren könne.

Quelle:
www.recht-einfach-erklaert.de

 

Auffahrunfall bei Glätte

Wer bei Glätte die Gewalt über seinen Wagen verliert, zu dessen Lasten wird vermutet, dass er nicht mit der witterungsbedingt zulässigen Geschwindigkeit gefahren ist oder einen Fahrfehler gemacht hat. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Az.: 26 U 53/04). Fahre ein Hintermann dann auf ihn auf, so sei allerdings anzunehmen, dass der mit schuld sei und einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten habe oder zu schnell gefahren sei. Wer bei glatter Straße unterwegs sei, der müsse auch damit rechnen, dass Vorausfahrende schon durch geringe Fahrfehler die Kontrolle über ihr Auto verlieren könnten und entsprechend langsam und vorsichtig fahren .

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de

 

 

Urteile Versicherungsrecht

 

Gebäudeversicherung: Schäden im Nachfeld eines Sturms

 

Stürzt ein Baum nicht während eines Sturms auf ein Gebäude, sondern kurze Zeit danach, so muss die Gebäudeversicherung trotzdem zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Dortmund hervor (Urt. v. 10.09.2015, Az. 2 O 240/11).

 

Am Wohnort des Versicherten hatte Wind mit einer Stärke von 8 geherrscht. Sechs Tage danach stürzte ein Baum auf das versicherte Haus. Die Gebäudeversicherung wollte nicht zahlen und berief sich auf ihre Bedingungen, in denen es hieß, „Versichert sind nur Schäden, die entstehen durch unmittelbare Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen, […] dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft“. Der Baum sei aber erst Tage nach dem Sturm umgefallen. Das Gericht ließ das nicht gelten.

 

Es sei keine unmittelbare Sturmeinwirkung notwendig, sondern reiche aus, dass der Sturm die Ursache dafür sei, dass Bäume auf oder gegen das versicherte Gebäude fielen. Aus dem Wortlaut „dadurch, dass der Sturm ... wirft“ ergebe sich für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht, dass nur solche Schäden versichert sein sollten, die durch Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände verursacht werden, die exakt während des Sturmes umher wirbelten und nicht erst danach infolge von Sturmschädigungen umfielen. Versicherungsbedingungen seien so auszulegen, wie sie ein verständiger durchschnittlicher Versicherungsnehmer verstehen könne. Die Assekuranz müsse zahlen.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

 

Hausratversicherung: Stehlgutliste

Diebstahlsopfer müssen der Polizei unverzüglich eine Stehlgutliste vorlegen. Die Angabe in der Strafanzeige, es seien zwei Armbanduhren entwendet worden, reicht insofern nicht aus, entschied das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 15.08.2008, Az. I-4 U 114/08). Verletze der Versicherte diese Obliegenheit, so müsse die Hausratsversicherung nicht zahlen.
 
Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Hausratversicherung: Arglistige Täuschung

Wer seiner Versicherung nach einem Einbruch eine Vielzahl von Kaufbelegen einreicht, um sie irrig glauben zu lassen, dass alle darauf aufgeführten Gegenstände gestohlen worden wären, der verliert seinen Versicherungsschutz. Das hat das LG Köln entschieden (Urteil vom 23.08.2007, Az. 24 O 207/06). In solchem Verhalten sei eine arglistige Täuschung zu sehen.
 
Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Hausratversicherung: Zugezogene Glastür

Wer eine mit Glasscheiben ausgestattete Wohnungstür nur zuzieht, ohne sie abzuschließen, verliert bei einem Einbruch seinen Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgerichtes Oldenburg entschieden (Beschl. v. 02.08.2005 - Az. 3 U 34/05).Eine durchschnittlichen Sicherheitsanforderungen genügende Wohnungstür müsse zwar in der Regel nicht bei jeder kurzfristigen Abwesenheit abgeschlossen werden. Bei Türen mit einfachem Glasfenster, bei denen nach Einschlagen der Scheibe innen einfach die Klinke betätigt und die Tür so geöffnet werden könne, sei hingegen das Abschließen unerlässlich.
 
Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Hausratversicherung: Unverschlossene Tür

Wird eine Tür vom Dieb gewaltlos geöffnet, so liege kein Einbruch vor und die Versicherung muss nicht zahlen. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden (Urteil vom 16.11.2006 - 19 U 140/05).. Einbruch im Sinne eines gewaltsamen Eindringens in einen Raum setze eine nicht unerhebliche körperliche Kraftentfaltung voraus, durch die ein Zugangshindernis beseitigt werde. .Lasse sich eine Wohnungstür ohne größere Anstrengungen aufdrücken, wenn sie nur zugezogen sei, dann fehle diese Voraussetzung.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Ausgehebelte Wohnungstür

Schlagen Diebe die Scheibe einer Kellertür ein, gelangen dann ins Treppenhaus und hebeln im Obergeschoss eine nicht abgeschlossene Wohnungstür auf, darf die Hausratversicherung nicht einfach einen Einbruchsdiebstahl abstreiten oder den Einbruchsopfern grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden (Urt. v. 18.7.2006 – 2 O 172/05). Ein Einbruchsdiebstahls setze nicht voraus, dass eine ausgehebelte Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus verriegelt war. Es reiche aus, wenn der Einbruch an einer gemeinsamen Haustür erfolgte.

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Hausratversicherung: Möbel auf der Terrasse

Die Hausratversicherung schützt Gartenmöbel, die auf einer nicht eingefriedeten Terrasse stehen, in der Regel nicht. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Urt. v. 17.11.2006, Az. 251 C 19971/06). Werden sie z.B, bei einem Unwetter beschädigt, sieht der Versicherte keinen Cent. Die Hausratversicherung schütze i.d.R. Gegenstände in Wohnung und Nebengebäuden.  Eine nicht eingefriedete Terrasse, die in die Gartenfläche übergehe, gehöre nicht zur Wohnung.
 
Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Gebäudeversicherung: Matschiger Boden keine Überschwemmung

Eine Überschwemmung liegt nur dann vor, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln. Das hat das LG Kiel entschieden (Bechluss vom 31.03.2008, Az. 8 S 130/07). Ein matschiger Boden,allein lasse dagegen nicht auf eine Überflutung von Grund und Boden schließen. Er sei nach längeren Regenfällen üblich.

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Gebäudeversicherung: Wasser im Keller

Läuft bei Starkregen Niederschlagswasser vom Dach auf die Terrasse und in sodann den Keller, so ist dies nicht als Überschwemmung anzusehen und nicht in der Gebäudeversicherung versichert. Das hat das LG Kiel entschieden /Beschluss vom 24.04.2008, Az. 10 S 40/07). Eine Überschwemmung liege nur vor, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Oberfläche des Geländes ansammelten und es dadurch zu einem Schäden komme

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Gebäudeversicherung: Kontrollpflicht bei leerstehendem Haus

Versicherte, die ein Haus im Winter einen Monat lang leerstehen lassen und die Heizung ausschalten, müssen wasserführende Anlagen absperren oder kontrollieren. Das entschied das OLG Köln (Urteil vom 06.05.2008, Az. 9 U 110/07). Sonst verlören sie ihren Versicherungsschutz, wenn es durch platzende Heizungsrohre zu einem Wasserschaden komme.

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Gebäudeversicherung:Rissschäden am Haus

Die Gebäudeversicherung muss für Risschäden nicht aufkommen, wenn diese nicht unverzüglich gemeldet werden und wenn nicht erwiesen ist, dass die Risse naturbedingt entstanden sind. Das hat das LG Köln entschieden (Urteil vom 09.08.2007, Az. 24 O 563/03. Insbesondere wenn in der Nähe Grabungen wegen eines Rohrschaden stattgefunden hätten, sei der Versicherungsfall nicht nachgewiesen.

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Gebäudeversicherung: Nicht angezeigte Gefahrerhöhung

Zeigt ein Versicherter seiner Wohngebäudeversicherung eine Gefahrerhöhung nicht an, so muss sie im Schadensfall nicht leisten. Das hat das LG Köln entschieden (Urteil vom 21.05.2008, Az. 20 O 373/07). Das sie zum Beispiel der Fall, wenn im Zuge von Sanierungsarbeiten die Fenster entfernt und ein Gerüst ans Gebäude gestellt werde.

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Gebäudeversicherung: Ersatz von Sturmschaden

Gebäudeversicherungen müssen nur für Sturmschäden aufkommen, wenn der Versicherter beweisen kann, dass der Schaden unmittelbar durch einen Sturm verursacht wurde. Dazu muss er aber nicht belegen können, dass eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 genau sein Haus getroffen hat. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden (Urt. v. 12.04.2005 - 12 U 251/04): Ausreichend sei vielmehr, dass zum fraglichen Zeitpunkt in der näheren Umgebung des Hauses diese Windstärke gemessen worden sei.
 
Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Gebäudeversicherung: Umbau und Versicherungsschutz

Während Umbauarbeiten kann der Versicherungsschutz für ein Haus eingeschränkt sein. Das hat das Oberlandesgerichts Rostock entschieden (Az.: 6 U 121/07). Ein Haus, das wegen Umbaumaßnahmen vorübergehend nicht benutzbar sei und dessen Außenwand, Dach sowie Tür- und Fensteröffnungen nicht restlos geschlossen seien, werde einem noch nicht bezugsfertigen Gebäude gleichgestellt. Und bei nicht  bezugsfertigen Häusern müsse die Versicherung für Sturmschäden nicht zahlen.
 
Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Gebäudeversicherung: Wasserschaden rechtzeitig melden


Wer seiner Versicherung einen Leitungswasserschaden verspätet meldet der riskiert seinen Versicherungsschutz. Das hat das Amtsgerichts Wuppertal entschieden (Urt. v. 5.4.07; Az.: 39 C 557/ 06).  Eine erst zwei Wochen nachher abgegebene Schadensmeldung sei nicht mehr unverzüglich. Die Versicherung habe dann keine Gelegenheit mehr, schnell eigene Ermittlungen zu Schadensursache und -umfang anzustellen und Schadensminderungsmaßnahmen zu treffen.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Reiseversicherungen: Stornierung bei geplanter OP

Wer sich eine Woche vor einer Fernreise einer Gallenblasen-Operation unterzieht, die schon 18 Tage vorher geplant war, aber erst fünf Tage vor Abreise storniert, bekommt keine Leistungen von seiner Reiserücktrittskostenversicherung . Das hat das AG Berlin-Schöneberg, entschieden (Urteil vom 29.01.2008, Az. 15 C 361/07). Bei einer Fernreise dürfe der Versicherte mit der Stornierung nicht so lange warten, bis seine Reiseunfähigkeit nach der OP ganz sicher feststehe .

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Reiseversicherungen: Gepäckverlust sofort melden

Versicherte sind dazu verpflichtet, einen Verlust ihres Gepäcks auf einem Flug unverzüglich zu melden. Das hat das AG München entschieden (Urteil vom 08.11.2007, Az. 223 C 17445/07). Meldeten sie der Airline den Vorfall nicht und informierten sie erst einen Tag später ihre Reisegepäckversicherung, so sei dies grob fahrlässig und die Assekuranz müsse nicht zahlen.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Reiseversicherungen: Verlobte

Eine Reiserücktrittskostenversicherung gilt grundsätzlich nur für die in ihr aufgeführten Personen. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 274 C 35174/07). Verlobte gehörten nicht dazu, es sei denn, sie lebten mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft.. Trete nur bei dem Verlobten, nicht aber bei dem Versicherten ein Rücktrittsgrund ein, so müsse die Versicherung nicht zahlen.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 


Kfz-Haftplicht und Kasko: Kaugummi nicht grob fahrlässig

Drückt ein Autofahrer einen Kaugummi aus der Packung, den ihm ein Mitfahrender von hinten gereicht hat, so ist dies auch dann nicht grob fahrlässig, wenn es in einer scharfen Kurve stattfindet. Das hat das OLG München entschieden (Urteil vom 03.04.2009, Az. 10 U 4942/08). Er verliere hierdurch bei einem Unfall nicht seinen Versicherungsschutz.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Kfz-Haftplicht und Kasko: Führerloser Pkw rollt weg

Wenn ein Autofahrer kurz aussteigt und sein Pkw bei leichtem Gefälle ins Rollen gerät, lässt das nicht zwingend auf grobe Fahrlässigkeit schließen. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden (Urt. v. 12.1.2007 – 3 O 93/06).Bei leichtem Gefälle genüge es normalerweise, den ersten Gang einzulegen oder die Handbremse anzuziehen, um ein Wegrollen des Fahrzeugs zu verhindern. Sei nicht erwiesen, dass der Autofahrer nichts davon getan habe, so müsse seine Vollkaskoversicherung für einen Schaden durch Wegrollen zahlen.

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de 

Kfz-Haftplicht und Kasko: Falschangabe bezüglich Laufleistung

Wer nach einem Autodiebstahl einen um 10.000 km zu niedrigen Tachostand angibt, der begeht eine vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung und riskiert seinen Vollkaskoschutz. Das hat das OLG Frankfurt/Main (Urteil vom 14.11.2008, Az. 3 U 92/08) entschieden. Nur geringe Abweichungen von nicht mehr als zehn Prozent seien noch zu tolerieren.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Kfz-Haftplicht und Kasko: Fahrlässige Falschangabe

Wer seiner Versicherung nach einem Autodiebstahl fahrlässig falsche Angaben, etwa über die Anzahl der existierende Wagenschlüssel, macht, verliert nicht automatisch den Kaskoschutz. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Urt. v. 18.7.2007 – 11 O 139/06). Dies sei nur dann der Fall, wenn die Obliegenheitsverletzung vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig erfolgt sei.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Kfz-Haftplicht und Kasko: Verspätete Schadensanzeige

Wer seiner Kaskoversicherung einen Schaden erst über ein halbes Jahr nach dem Unfall meldet, verletzt grob fahrlässig seine Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag. Das hat das OLG Koblenz entschieden (Beschluss vom 04.09.2008, Az. 10 U 318/08). IN diesem Fall müsse die Assekuranz nicht leisten.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

BU-Versicherung: Verschweigen leichter Beschwerden

Beim Abschluss einer BU-Versicherung kann schon ein Verschweigen leichter Beschwerden als arglistige Täuschung gewertet werden. Das hat Kammergerichte Berlin entschieden (Beschl. v. 20.6.2006 - 6 U 46/06). Wer wiederholt längere Zeit wegen Rückenbeschwerden krank geschrieben gewesen sei, müsse dies, auch wenn er die Beschwerden selbst als leicht einstufe, der Versicherung mitteilen. Gerade wenn eine sich wiederholende längere Arbeitsunfähigkeit verschwiegen werde, deute dies auf Arglist hin.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Unfallversicherung: In der Sonne eingeschlafen

Wer am Strand im Schatten einschläft und in der prallen Sonne mit Verbrennungen aufwacht , der kann keine Leistungen seiner Unfallversicherung beanspruchen. Das hat der BGH entschieden (Beschluss vom 24.09.2008, Az. IV ZR 219/07). Ein Unfall läge nur vor, wenn ein von außen auf ihn einwirkendes Ereignis den Versicherten bewegungsunfähig gemacht hätte, und er dadurch der Sonne schutzlos ausgeliefert gewesen wäre. Das Einschlafen sei kein solches Ereignis.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de
 
Unfallversicherung: Anheben eines schweren Wasserkastens

Wer sich beim Anheben eines schweren Wasserkastens eine Zerrung von Schultersehnen zuzieht bekommt von seiner Unfallversicherung keinen Cent. Das hat das OLG Dresden entschieden (Beschluss vom 16.06.2008, Az. 4 U 1046/07). Versicherungsschutz bestehe nur für Zerrung infolge von Kraftanstrengung, die an Armen und Beinen entstünden.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Private Krankenversicherung: Augen lasern nicht immer erstattungsfähig

Wer Kontaktlinsen verträgt und auch ohne Probleme eine Brille tragen kann, da er nur 5 Dioptrin hat, bekommt von seiner Versicherung keinen Kostenersatz für eine Lasik-Augenoperation. Das hat das LG Köln entschieden (Urteil vom 10.12.2008, Az. 23 S 6/08). Angesichts der hohen Risiken und des unsicheren Behandlungserfolgs des Eingriffs seien andere Behandlungen vorzuziehen.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

 

 

 

Urteile Haftungsrecht

Bordsteinbegrenzungen an Straßen

 

Verkehrssicherungspflichtige schulden nicht den optimalen Zustand von Straßen und Gehwegen. Grundsätzlich muss der Benutzer die Straße vielmehr so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet und sein Verhalten den   Verhältnissen anpassen. Das hat das Landgericht Bonn entschieden (1 O 161/20).

 

Der Kläger forderte von  der Beklagten Ersatz   eines Schadens an seinem Fahrzeug und trug vor, beim Ausparken habe er Felge und   Reifen beschädigt, weil sich ein Kantstein der Bordsteinbegrenzung gelöst habe und   zur Seite  gerutscht sei. Die Gehwegplatten in diesem Bereich weisen geringe Höhenunterschiede auf, insbesondere durch Wurzelwachstum der Straßenbäume.  

 

Die Klage hatte keinen Erfolg.  Der Verkehrssicherungspflichtige so das LG,  habe nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, für die ein echtes Sicherungsbedürfnis besteht und die im Rahmen der berechtigten Sicherheitserwartungen des in Betracht kommenden Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet seien, Gefahren von den Verkehrsteilnehmern abzuwehren.  

 

Eine Pflicht, den Verkehr dadurch zu sichern, dass Randsteine regelmäßig auf ihre Standsicherheit überprüft werden, bestehe   nicht. Wer verkehrssicherungspflichtig sei, sei nicht verpflichtet, alle denkbaren Möglichkeiten eines Schadenseintrittes vorherzusehen und entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu treffen.

 

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

 

 

Warnpflicht an halb geschlossenen Glastüren

 

Wer in seinem Geschäft von mehreren Glastür-Elementen des Eingangs nur die mittleren öffnet und die äußeren geschlossen hält, muss diese besonders kennzeichnen. Tut er das nicht und läuft ein Kunde gegen die geschlossenen Elemente, so muss der Inhaber für Verletzungen haften, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Urt. v. 07.05.2015, Az.: 50 C 9301/14).

 

In dem zugrundeliegenden Fall  bestand der Eingang eines Kaufhauses aus acht Glastür-Elementen. Die Hälfte war geöffnet, während die beiden äußeren Elemente geschlossen waren. Eine Kundin sah dies nicht, dachte, die gesamte Front sei offen und lief ungebremst gegen der äußeren Elemente. Sie verletzte sich erheblich.

Der Inhaber, entschied das Gericht,  habe seine Verkehrssicherungspflichten verletzt, indem er die Glaselemente des Eingangsbereichs nur teilweise geöffnet habe, ohne dass die geschlossen gebliebenen Elemente ausreichende Markierungen aufgewiesen hätten. Wer in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schaffe, so das Gericht, habe die Pflicht, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar seien, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern. Das habe der Inhaber hier versäumt.  Er habe der Kundin sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen.

 

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

 

Sicherheitsanforderungen in Geschäften

 

In Gebäuden, in denen ein Gewerbe betrieben wird, sind die Sicherheitsanforderungen wegen der großen Anzahl potentiell Gefährdeter und wegen des persönlichen Nutzens, den der Gewerbetreibende aus der Eröffnung zieht, besonders hoch. Darauf hat das Landgericht Köln in einem Urteil hingewiesen (Urteil vom 11.04.2012; Az.: 16 O 140/11). In dem zugrunde liegenden Fall war eine Kundin eine Kellertreppe hinabgestürzt, als sie einen in deren unmittelbarer Nähe aufgestellten  Kleiderständer mit Ware betrachtete, der die Kellertreppe zum Teil verdeckte. Die Ladenbetreiberin hätte bedenken müssen, dass Kunden sich auf die dort ausgestellte Ware konzentrierten und damit eine erhöhte Gefahr bestehe, dass sie dem Gefahrenbereich des Treppenabgangs wegen der Ablenkung nicht die notwendige Aufmerksamkeit widmeten, so die Richter. Aus diesem Grund hätten Vorkehrungen geschaffen werden müssen, um die Aufmerksamkeit der Kunden auf den Treppenabgang zu lenken.

 

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

 

Glatteis: Pflichten von Fußgängern 

Wer bei nur stellenweiser Straßenglätte ausrutscht, bekommt keinen Schadensersatz von der streupflichtigen Stadt. Das hat das OLG Rostock entschieden (Az.: 5 U 10/08). Die Kommunen hätten für den Fußgängerverkehr wichtige Gehwege sowie Überwege zwar zu streuen. Sie hafteten aber nicht dafür, dass nur einzelne Stellen einer Fahrbahn bei überfrierender Nässe glatt seien und ein Fußgänger beim Überqueren stürze.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Winterpflichten hartnäckig vernachlässigt

Kommt ein Hauseigentümer über Tage hinweg seinen Winterpflichten nicht nach, so muss er verunglückten Fußgängern selbst dann haften, wenn diese die ungeräumte Stelle kennen und dennoch dort entlanggehen. Das hat das OLG Hamm entschieden   (6 W 62/06). Der Streupflichtige dürfe nicht die Möglichkeit haben, dadurch, dass er nur lange genug seine Winterpflichten vernachlässige, die Verantwortung auf den Passanten zu verlagern.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Gummimatte im Hauseingang

Fußmatten im Hauseingang dürfen bei Frost nicht zu einer tückischen Gefahr werden. Bildet sich unter ihnen Eis und rutschen sie dadurch sehr schnell weg, so haftet der Hauseigentümer für Stürze. das entschied das LG Coburg (Az. 21 O 645/07). Dieser sei für die Absicherung des Hauszugangs verantwortlich.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Schneefanggitter am Dach

Schneefanggitter am Hausdach reichen in der Regel zum Schutz vor Dachlawinen aus. Das hat das AG München entschieden (Urteil vom 07.03.2008, Az. 222 C 25801/05). Parke ein Autofahrer seinen Waagen direkt vor dem Haus, könne er für Schäden durch herabstürzende Eiszapfen daher nicht den Eigentümer verantwortlich machen, es sei denn, dieser hatte vorher schon Probleme mit herabstürzendem Eis, die ihn zu noch weitergehenden SIcherungsmaßnahmen hätten veranlassen müssen.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de  

Bodenhülsen im Teer

Bodenhülsen, in denen mobile Absperrpfosten befestigt werden können, dürfen nicht um mehrere Zentimeter aus der Teerdecke hinausragen. Das hat das LG Coburg entschieden (Urteil vom 30.12.2008, Az. 22 O 588/08). Wer auf einem öffentlichen Weg über solche Metallhülsen stolpert, der kann den Sicherungspflichtigen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Loch im Bürgersteig

Lässt eine Gemeinde bei Ausbesserungsarbeiten am Asphalt ein 30 Zentimeter großes Loch zurück, muss sie für Stürze haften. Das hat das OLG Hamm entschieden (Urt. v. 07.02.2006 - 9 U 62/05). Auch ein Passant, der im Hellen schon einmal an der Stelle vorbeigekommen ist, ohne auf das Loch zu achten, müsse sich kein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er später im Dunkeln in dieses hineintrete und stürze.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Sturz an Querrinne

Befährt ein Radfahrer im Hellen einen offensichtlich unebenen, rissigen Weg, der zudem eine große Querrinne aufweist, muss er vorsichtig an diese heranfahren und notfalls absteigen. Das hat das OLG München entschieden (Beschluss vom 22.04.2009, Az. 1 W 1130/09) Tue er das nicht und verunglücke er, so könne er dafür keinen anderen verantwortlich machen und etwa behaupten, an der Stelle hätte eigens ein Warnschild angebracht werden müssen.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Wasserschlauch auf dem Markt

Wer für seinen Weihnachtsmarktstand einen Wasserschlauch benötigt, der muss auf diesen nicht eigens durch Warntafeln hinweisen. Es genügt, wenn er ihn durch eine dicke, an den Seiten über einen halben Meter überlappende Gummimatte absichert. Das entschied das OLG Koblenz (Beschluss vom 24.03.2009, Az. 5 U 76/09). Hiermit habe er seine Vererkehrssicherungspflicht erfüllt.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Herabfallende Äste

Kommunen sind für ihre Straßenbäume sicherungspflichtig und haben zum Beispiel regelmäßig eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Baumschau) durchzuführen. Ohne konkrete Anhaltspunkte für  eine Schadhaftigkeit sind sie aber auch bei sehr hohen Bäumen nicht dazu verpflichtet, zur Kontrolle jeweils einen Hubwagen einzusetzen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Urt. v. 27.06.2007 - 1 U 30/07). Für Schäden durch herabgefallene Äste haften sie allein wegen des Verzichts auf ein solches Hilfsmittel nicht.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Sturz über Palettenwagen

Supermarktbetreiber müssen nicht haften, wenn ein Kunde rückwärts über einen Palettenhubwagen stolpert. Das hat das OLG Brandenburg entschieden (Urteil vom 18.03.2009, Az. 13 U 74/08). Solche Hubwagen seien sehr gut sichtbar.deshalb habe der Supermarktbetreiber keine besonderen Schutzpflichten.
Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Automatiktür im Supermarkt

Wird ein Kunde beim Verlassen eines Geschäfts von der sich nach innen öffnenden Automatiktür, die er in der falschen Richtung durchquert, erfasst und verletzt, kann er Schmerzensgeld beanspruchen. Das hat das AG Bad Kissingen entschieden (Urteil vom 20.12.2007, Az. 21 C 161/07). Automatische Türanlagen müssten so beschaffen sein, dass sie gegen Gefährdungen durch Quetschen, Anstoßen u.ä. gesichert seien, auch wenn ein Kunde sie in der falschen Richtung benutze.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Verschmutzter Kaufhausboden

Rutscht ein Warenhauskunde auf Essensresten auf dem Boden aus, hat er nicht automatisch Ansprüche gegen den Betreiber. das hat das OLG Köln entschieden (Urteil vom 24.07.2008, Az. 12 U 8/08). Wird der Boden des Kaufhauses ständig durch einen dafür abgestellten Angestellten kontrolliert, hat der Betreiber seinen Pflichten genügt.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Fenstersturz im Gasthaus

Gasthausbetreiber müssen ihre Besucher im zumutbaren Maße vor Schäden bewahren und auch eine leichte bis mittlere Alkoholisierung einkalkulieren. Verunglückt aber ein ganz erheblich alkoholisierter Gast, so kann der Wirt selbst dann von einer Haftung frei sein, wenn er einen leichten Sorgfaltspflichtverstoß begangen hat. Das hat das Landgerichte Karlsruhe entschieden (Urt. v. 16.3.2007 – 3 O 250/06). Stürze der Gast etwa mit 1,8 Promille aus einem Fenster, dessen Brüstung nur geringfügig niedriger als vorgeschrieben sei, so trete der leichte Sorgfaltspflichtverstoß des Wirtes aufgrund der Selbstgefährdung des erheblich alkoholisierten Gastes vollständig zurück.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Sturz im Museum 

Wer ein Museum oder eine Ausstellung besucht, darf auch im Gedränge nicht nur auf die Kunstobjekte schauen, sondern muss auch darauf achten, wo er hintritt. Das hat das Landgericht München I entschieden (Urt. v. 7.7.2005 – 34 S 1591/05). Stolpere eine Besucherin etwa auf einem normalen Lüftungsgitter und breche sich das Bein, so sei sie selbst für den Unfall verantwortlich, nicht der Museumsbetreiber.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Sicherung von Automatiktüren

Bahnbetreiber haften für Unfälle durch defekte Automatiktüren. Verliert aber ein Fahrgast, der bei sich bereits schließenden Türen noch einsteigen will, das Gleichgewicht und stürzt, ohne dass eine Fehlfunktion vorliegt, so kann er keinen Schadensersatz fordern, entschied das OLG Düsseldorf (Urt. v. 06.09.2006 - I-19 U 10/06). Der Betreiber habe zwar dafür zu sorgen, dass sich Türen bei Kontakt unverzüglich wieder öffneten und niemand eingeklemmt werden könne. Das sei hier aber auch nicht passiert.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

Unfall auf Rolltreppe 

 Stillstehende Rolltreppen müssen nur während Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten besonders gesichert werden. Ansonsten müssen sie weder abgesperrt noch muss vor ihrem Stillstand gewarnt werden. Das entschied das OLG Frankfurt ((Beschl. v. 22.10.2007 – 19 U 160/07). Wer auf einer stillstehenden Rolltreppe über ungleich hohe Stufen falle, sei selbst schuld. Denn der Stillstand einer Rolltreppe sei ebenso gut zu erkennen wie die unterschiedliche Stufenhöhe an ihrem Ende.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Sicherheit von Freizeitpark-Anlagen

Wer in einem Freizeitpark Anlagen aufstellt, an denen die Besucher ihre Geschicklichkeit erproben können, der hat die Pflicht, für deren Sicherheit zu sorgen. Vorkehrungen, die jeden Unfall ausschließen, können aber nicht erwartet werden, entschied das OLG Hamm (Az.: 21 U 7/08). Diese seien auch gar nicht möglich. Gerade bei Geräten, an denen der Nutzer seine Geschicklichkeit erprobe, könne keine absolute Sicherheit erwartet werden, sondern der Besucher habe das Risiko, dass er z.B. das Gleichgewicht auch verlieren könne, in bestimmtem Umfang selbst zu tragen.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Kinderrutsche auf öffentlichem Spielplatz

Kinderspielplätze müssen so gestaltet sein, dass Benutzer vor nicht ohne Weiteres erkennbaren, untypischen Gefahren geschützt sind. Das betrifft sowohl die Spielgeräte selbst als auch den Untergrund, der nicht zu hart sein dürfe, so das OLG Hamm (Urteil vom 19.03.2009, Az. 6 U 157/08). Zu schützen seien nicht nur die Kinder selbst, sondern auch deren Begleitpersonen. Verletze sich ein Erwachsener auf einer unsicheren Kinderrutsche, so könne auch er trotz unbefugter Nutzung Schadensersatz verlangen, müsse sich aber ein Mitverschuldens anrechnen lassen.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Baumschutzmatten auf dem Spielplatz

Bäume, die auf Spielplätzen außerhalb der Spielanlagen stehen, dürfen mit Bambus-Baumschutzmatten ummantelt sein. Das hat das LG Stuttgart entschieden (Urteil vom 02.12.2008, Az. 15 O 228/08). Stürze und verletze sich ein Kind an einer solchen Matte, so liege dies im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos und der Betreiber des Platzes müsse nicht haften. Auch auf einem Kinderspielplatz könnten nicht alle Risiken ausgeschaltet werden.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Salto auf Trampolinanlage

Befestigt der Betreiber einer Trampolinanlage an dieser Tipps zum Ausführen eines Saltos, so muss er Nutzern, die dies ausprobieren und dabei schwer verunglücken, haften. Das hat das OLG Köln entschieden (Urteil vom 27.02.2009, Az. 20 U 175/06). Der Nutzer müsse sich gegebenenfalls ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dieses falle aber nur dann schwer ins Gewicht, wenn der Betreiber davor gewarnt habe dass ein fehlerhaft ausgeführter Salto zu schwersten Verletzungen wie einer Querschnittslähmung führen könne.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Glattes Tanzparkett

 

Böden von Gastwirtschaften dürfen grundsätzlich nicht so glatt sein, dass Gäste sehr leicht auszurutschen. Bei einer Tanzveranstaltung wird von den Gästen ein glattes Parkett aber geradezu erwartet und die Tänzer seien darauf eingestellt, entschied das OLG Naumburg (Urt. v. 08.03.2006 - 6 U 97/05). Nur wenn der Boden so extrem glatt sei, dass er kaum  betreten werden könne, .müsse der Gastwirt für Stürze haften.


Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Verbrennung im Sonnenstudio

Wer im Sonnenstudio Verbrennungen ersten Grades erleidet, kann den Betreiber nicht automatisch haftbar machen. Das hat das AG Bremen entschieden (Urteil vom 01.10.2008, Az. 23 C 227/08). Habe der Kunde schon Erfahrung mit Solarien, so genüge es, wenn er auf die Gefahr. zu intensiven Sonnens hingewiesen wird und ihm wegen seines Hauttyps eine Bank mit schwächeren Röhren empfohlen wird.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Spritzschutz bei Verputzarbeiten

Baustellenbetreiber müssen bei Verputzarbeiten dafür sorgen, dass in der Nähe abgestellte Fahrzeuge nicht durch herabfallendes Baumaterial beschädigt werden. Das hat das AG Frankfurt/Main entschieden (Urteil vom 11.01.2008, Az. 32 C 996/07-48).Benutzten sie eine Spritzmaschine, so hätten sie deshalb das Baugerüst mit Planen abzuhängen.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Eicheln beschädigen Lack

 

Fahrzeugschäden durch herabfallende Eicheln können Autofahrer nicht vom Eigentümer des Baumes ersetzt verlangen. Das hat das AG Gütersloh entschieden (Urteil vom 24.01.2008, Az. 10 C 1549/07). Es sei diesem nicht zuzumuten, den Baum vorsorglich mit einem Netz zu umgeben oder aber gar zu fällen.Lackschäden durch Baumfrüchte gehörten zum allgemeinen Lebensrisiko.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

Kühe auf der Straße

Landwirte haften für Unfälle mit entlaufenen Rindern, es sei denn, sie weisen nach, dass sie keine Schuld tragen und z. B. die Zäune oft genug kontrolliert haben. Das hat das OLG Hamm entschieden (Beschl. v. 27.09.2005 - 9 W 45/05): Nutztierhalter könnten sich nur dann entlasten, wenn sie bei der Beaufsichtigung ihrer Tiere nachweislich die verkehrserforderliche Sorgfalt eingehalten hätten. Wenn sich  nicht feststellen lasse, auf welche Weise eine Kuh aus einer mit Stacheldraht eingezäunten Weide entkommen konnte, so gehe dies zu Lasten des Halters.

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de.

Pferdetritt gegen Tierarzt

Wird ein Tierarzt bei der Behandlung eines Pferdes verletzt, so muss ihm der Halter haften. Das hat der BGH entschieden (Urteil vom 17.03.2009, Az. VI ZR 166/08). Die Tierhalterhaftung könne zwar im Fall von Handeln auf eigene Gefahr ausgeschlossen sein. Fälle, in denen sich der Verletzte der Tiergefahr aus beruflichen Gründen vorübergehend aussetze, fielen aber nicht hierunter. Den Tierarzt könne allerdings eine Mitschuld treffen.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de 

 

Urteile Arzthaftungsrecht

 

Aufklärungspflicht des Heilpraktikers

 

Ein Heilpraktiker muss seinen Patienten vor einer Moxabustion (Wärmebehandlung) über das hohe Verbrennungsrisiko aufklären. Weist er lediglich darauf hin, dass es in seltenen Fällen zu Brandblasen kommen könne, so muss er haften falls solche auftreten. Das hat das LG Bonn entschieden (Urt. v. 19.06.2015, Az. 9 O 234/14).

Ein Mann hatte sich in einer Naturheilpraxis für Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) einer Wärmebehandlung unterzogen. Er wurde darüber informiert, dass diese in seltenen Fällen zu Verbrennungen führen könne. Während der Moxabustion beaufsichtigte der Heilpraktiker ihn nicht durchgehend und er erlitt Verbrennungen am Bein.

Für die Fehlbehandlung müsse die Praxis haften, entschied das Gericht. Die Aufklärung sei nicht ordnungsgemäß gewesen. Das Verbrennungsrisiko bei der Moxabustion sei relativ hoch, selbst bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt. Die Aussage, es trete nur „in seltenen Fällen“ auf sei falsch gewesen. In Beipackzetteln etwa bedeute diese Formulierung in mehr als 0,01 Prozent und weniger als 0,1 Prozent der Fälle. Aufgrund der tatsächlich aber relativ hohen Verbrennungsgefahr  hätte der Therapeut nicht nur wahrheitsgemäß aufklären, sondern den Vorgang auch durchgehend überwachen müssen.  Er wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

 

Quelle: recht-einfach-erklaert.de

 

Pflegemängel in Kliniken

 

Es entspricht anerkannter Rechtsprechung, dass das Auftreten von schwerwiegenden Druckgeschwüren (Dekubiti) bei Hochrisikopatienten immer vermeidbar ist, etwa durch  häufige Umlagerungen, Eincremen oder/und Einsatz von Spezialbetten und Kissen. Darauf hat das Landgericht Bonn in einem Urteil hingewiesen (Urteil vom 23.12.2011; Az. 9 O 364/08). Dementsprechend weise allein schon die Entstehung von Durchliege-Geschwüren ausnahmslos auf falsche oder unzureichende Vorbeugemaßnahmen und grobe Pflege- und Lagerungsmängeln bzw. unzureichenden ärztlichen Anordnungen und Überwachungen hin. Hierfür müssten die Verantwortlichen haften.

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Zahnarzthaftung: Freiliegende Zahnsubstanz

Setzt ein Zahnarzt einem Patienten Kronen ein, die die abgeschliffenen Zähen nicht weit genug überdecken, sodass Zahnsubstanz ungeschützt freiliegt, so ist darin ein Behandlungsfehler zu sehen. Das hat das OLG Frankfurt/Main entschieden (Urteil vom 06.01.2009, Az. 8 U 31/07). Der Patient könne dann Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern.

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Zahnarzthaftung: Schmerzhafter Zahnersatz

Setzt ein Arzt seinem Patienten einen Zahnersatz ein, der nicht richtig passt und dadurch Schmerzen verursacht, so ist er nicht automatisch zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet. Das hat das OLG Dresden entschieden (Az.: 4 W 0028/08). Der Patient müsse dem Arzt zumindest die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Es sei normal, dass Zahnersatz nicht auf Anhieb perfekt sitze und dass die Prothese noch einmal bearbeitet werden müsse.

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Zahnarzthaftung: Aufklärung vor dem Zahnziehen

Ein Zahnarzt, der seinem Patenten wenige Wochen zuvor einen Backenzahnzahn gezogen und ihn davor umfassend über Risiken (Nervenverletzung) aufgeklärt hat, muss ihn, wenn er kurz darauf einen Weisheitszahn zieht, nicht erneut aufklären. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden (Urteil vom 13.12.2007, Az. I-8 U 19/07). Das gelte obwohl die Risiken bei der Weisheitszahnentfernung etwas höher seien.

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Zahnarzthaftung: Kieferbruch

Ein Zahnarzt, der seinem Patienten ein zu großes Implantat einsetzt, durch das ein Kieferbruch ausgelöst wird, ist wegen des Behandlungsfehlers zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet. Das hat das LG Bayreuth entschieden (Urteil vom 04.07.2008, Az. 22 O 757/06). Seien eine Nervenschädigung und ein bleibendes Taubheitsgefühl Folge der Behandlung, so könne der Patient 8.000 Euro Schmerzensgeld beanspruchen.

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Zahnarzthaftung: Betäubungsspritze beschädigt Nerv

Eine Beschädigung des Zungennervs ist ein seltenes aber typisches Risiko einer Betäubungssprítze, für das der Arzt in der Regel nicht haftet. Das hat das OLG Jena entschieden (Urt. v. 26.4.2006 – 4 U 416/05). Selbst bei fachgerechter Vorgehensweise komme es in bis zu zwei Prozent der Fälle wegen einer ungewöhnlichen Lage des Zungennervs zu solchen Schädigungen. Auch durch eine Röntgenaufnahme könne dies nicht verhindert werden, da der Nerv auf dieser nicht sichtbar sei.

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Zahnarzthaftung: Brücke mit Mängeln

Hat ein Zahnarzt einem Patienten eine Brücke eingesetzt, die fehlerhaft gefertigt wurde und deshalb voraussichtlich nicht, wie üblich, mindestens zehn Jahre halten wird, so kann der Patient zwar grundsätzlich Schadensersatzansprüehe haben. Das gilt jedoch dann nicht, so das OLG Naumburg, (Urteil vom 04.09.2008, Az. 1 U 1/08) , wenn die Brücke aus völlig anderen Gründen, etwa wegen der Erkrankung eines darunter liegenden Zahnes, schon nach drei Jahren entfernt werden muss.

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Augenarzt: Laser-OP bei Hornhautschwäche

Ein Augenarzt, der eine völlig ungeeignete OP-Methode anwendet, die das Krankheitsbild des Patienten noch verschlechtert, muss diesem haften. Das hat das OLG Koblenz entschieden (Urt. v. 2.3.2006 – 5 U 1052/04). Das sei z.B. der Fall, wenn der Arzt eine Lasik-OP zur Korrektur von Kurzsichtigkeit vornehme, obwohl der Patient unter einer Hornhautschwäche mit Ausdünnung und Vernarbung leidet, und dies zu einem starken Verlust an Sehkraft führe.

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Augenarzt: Laser-OP trotz Hornhautverkrümmung

Augenärzte sind dazu verpflichtet, ihre Patienten darüber aufzuklären, dass eine Laser-Op bei einer stärkeren Hornhautverkrümmung ein eher schlechteres Ergebnis erwarten lässt. Das hat das LG Magdeburg entscheiden (Urteil vom 12.12.2007, Az. 9 O 1257/06). Versäumten sie dies, so müssten sie den Patienten für nachteiige Folgen der OP haften.

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Augenarzt: Einwilligung bei fehlender Aufklärung

Ist ein Patient auf einem Auge nahezu blind und kann nur noch Hell und Dunkel wahrnehmen, so kann unterstellt werden, dass er einer OP auch dann zugestimmt hätte, wenn er über die Gefahr einer Infektion bei einem von tausend Patienten aufgeklärt worden wäre. Das hat das OLG Köln entschieden (Urteil vom 20.04.2009, Az. 5 U 88/07). Habe der Arzt die Aufklärung versäumt und verwirkliche sich das Risiko, so müsse der Mediziner nicht haften.

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Augenarzt: Brille verursachte Kopfschmerz

Ein Patient, der eine Brille zwei Jahre lang trägt, obwohl sie bei ihm Kopfschmerzen auslöst, verletzt seine Schadensminderungspflicht. Das hat das LG Hildesheim entschieden (Beschluss vom 19.12.2008, Az. 1 S 57/08). Er könne kein Schmerzensgeld beanspruchen, wenn er die Brille nach der üblichen Eingewöhnungszeit trotz Schmerzen weiter trage und den Arzt, der diese falsch angepasst habe, erst nach Jahren wieder aufsuche.

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Schönheits-OP: Aufklärungspflichten

Ein Arzt muss seinen Patienten bei medizinisch nicht dringlichen Operationen, z.B. Schönheits-OPs, schon bei der Terminvereinbarung umfassend aufklären. Das hat das OLG Frankfurt a. M. entschieden (Urt. v. 11.10.2005 – 8 U 47/04). Kläre er seinen Patienten erst am Abend vor der OP über eine geplante Operationserweiterung auf, verletze er seine Pflichten. Denn zu dem Zeitpunkt sei der Patient schon so weit in die OP-vorbereitungen eingebunden, dass er nicht mehr selbstbestimmend entscheiden könne. Nehme der Chirurg dann etwa zusätzlich zu einer Narbenkorrektur am Bauch auch noch eine Bauchdeckenstraffung und Fettabsaugung vor, so müsse er selbst dann für Schäden haften, wenn er den Eingriff selbst fachgerecht durchgeführt habe.

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Schönheits-OP: Fehlerhafte Brustvergrößerung

Erleidet eine Patientin durch eine nicht fachgerecht durchgeführte Brust-OP Schäden, wie die Notwendigkeit einer Korrektur-Op sowie massive psychische Beeinträchtigungen, so kann sie Schmerzensgeld beanspruchen. Das hat das OLG Nürnberg entschieden (Urteil vom 25.07.2008, Az. 5 U 124/08). War zudem von der Klinik damit geworben worden, dass ein Facharzt für plastische Chirurgie operieren werde, tatsächlich führte dann aber ein Mediziner ohne diese Qualifikation das Skalpell, so könne die Patientin zusätzlich Honorarrückzahlung verlangen.

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Behandlungsfehler: Beschwerden nach der OP

Klagt ein Patient nach einer Operation weiterhin über starke Beschwerden, so muss der Arzt diesen auf den Grund gehen. Das hat das OLG Köln entschieden (Urt. v. 11.05.2009, Az. 5 U 256/06). Dabei habe er auch seltene Komplikationen zu bedenken und die Kontrolltermine in so kurzer Zeitabfolge festzusetzen, dass er vor dem Eintritt irreparabler Schäden noch reagieren könne. Versäume der Arzt eine solche Abklärung der Beschwerden, so liege darin ein Behandlungsfehler, für den er haften müsse.

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Kein Behandlungsfehler: Verkürztes Bein nach Hüft-OP

Unterzieht sich ein Patient einer Hüftgelenks-OP und ist eines seiner Beine nach dem Eingriff geringfügig kürzer als das andere, so liegt darin kein Behandlungsfehler. Das hat das AG München entschieden (Az. 154 C 24159/04).Bei dieser Art der Operation könne es immer wieder einmal zu Beinlängendifferenzen kommen. Gingen diese nicht über 1,5 cm hinaus und habe der Arzt während des Eingriffs die Beinlänge kontrolliert, müsse er nicht haften.

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Grober Behandlungsfeher bei Herz-OP

Setzt der Chirurg bei einer Herzoperation eine so genannte Aortenprothese ein, die um 0,6 cm dicker ist, als das Gefäß, das sie ersetzen soll, so liegt darin ein grober Behandlungsfehler. Das hat das OLG München entschieden (Urteil vom 16.04.2009, Az. 1 U 3350/08). Ein solcher sei immer dann anzunehmen, wenn ein Arzt einen Fehler mache, der nicht mehr verständlich sei und der einem Mediziner einfach nicht unterlaufen dürfe.

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Kein Behandlungsfehler: Arzt darf schwierigen Eingriff wählen

Wählt ein Arzt eine Operationsmethode, die äußerst schwierig ist und höchste Präzision und Genauigkeit erfordert (Bandscheibenentnahme und Einsetzen eines Titanrings) , liegt darin noch kein Behandlungsfehler. Das hat das OLG Naumburg entschieden (Urt. v. 14.02.2008 - 1 U 66/07). Jedenfalls dann, wenn alternative, weniger riskante Operationsmethoden nicht zur Verfügung stünden, um dem Patienten zu helfen. Sei die Operation medizinisch geboten gewesen und habe der Arzt fachgerecht gearbeitet, so müsse er nicht haften, wenn bei dem Eingriff trotz höchster Sorgfalt Gewebestrukturen verletzt würden und dies zu Lähmungen führe, denn das sei bei solchen Eingriffen nie völlig auszuschließen,

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Kein Behandlungsfehler: Bei Sterilisation Darm verletzt

Ein Arzt, der bei Vornahme einer Sterilisation den Darm verletzt und dies übersieht, muss nicht zwangsläufig haften. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden (Urteil vom 08.05.2008, Az. I-8 U 38/07). Ihn treffe jedenfalls dann kein Vorwurf, wenn die intraoperativen Verhältnisse so unübersichtlich seien, dass die Darmläsion für den Arzt auch bei sorgfältiger Arbeitsweise nicht ohne Weiteres erkennbar gewesen sei.

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Behandlungsfehler: Auswertung von Blutproben

Ärzte sind dazu verpflichtet, Blutproben zeitnah auszuwerten. Das gilt insbesondere bei alarmierenden Beschwerden des Patienten, wie Fieber und brennenden Schmerzen, entschied das OLG Zweibrücken (Urt. v. 24.04.2007 - 5 U 2/06). Werde ein Befund verspätet erhoben, so müsse der Arzt beweisen, dass dieser Behandlungsfehler nicht die Ursache für einen beim Patienten eingetretenen Gesundheitsschaden war.

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Behandlungsfehler: Vorbeugung gegen Thrombose

Sind einem Arzt Venenprobleme eines Patienten bekannt, so ist er dazu verpflichtet, bei Anlegen eines Gipsverbandes am Unterschenkel gleichzeitig Medikamente zu verabreichen, die eine Thrombose verhüten. Dass hat das OLG Düsseldorf entschieden ( Urt. v. vom 21.02.2008, Az. I-8 U 82/06). Versäume er dies, so müsse er für eine daraufhin auftretende Thrombose und Lungenembolie haften.

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Kein Behandlungsfehler: Komplikationen bei Gallenoperation

Wird bei einer Gallenblasen-Op versehentlich der Hauptgallengang durchtrennt, so liegt darin kein Behandlungsfehler. Das hat das OLG Hamm entschieden (Urteil vom 28.11.2008, Az. 26 U 28/08). Diese Komplikation trete zwar relativ selten auf, gehöre aber zu den nicht immer vermeidbaren Risiken einer Gallenblasen-Op. Der Arzt müsse nicht haften.

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Behandlungsfehler: Nach Blinddarm-OP Bein verloren

Verletzt der behandelnde Arzt bei der Durchführugn einer Blinddarm-OP die Bauchhauptschlagader des Patienten, wodurch ein Bein nicht mehr richtig durchblutet wird und abstirbt, so muss er für den Behandlungsfehler haften. Das entschied das LG Bochum (Az. 6 O 259/08). Die Richter sprachen der 13-jährigen Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 200 000 Euro zu.

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Aufklärungspflichten: Krankenhauskeime

Ärzte sind nicht dazu verpflichtet, Patienten vor einer OP über das Risiko einer Infektion mit Krankenhauskeimen (MRSA) aufzuklären. Das hat das OLG Hamm entschieden (Urteil vom 16.06.2008, Az. 3 U 148/07). Bei einer MRSA-Infektion handle es sich nicht um ein OP-Risiko bei bestimmten Eingriffen. Antibiotikaresistente Keime seien in Krankenhäusern vielmehr ein generelles Problem, und über sie müsse nicht gesondert aufgeklärt werden.

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Aufklärungspflicht bei Prostatakrebs

Ärzte müssen einen an Prostatakrebs erkrankten Patienten über Behandlungsalternativen zur OP aufklären, die für ihn infrage kommen und weniger belastend sind. Das entschied das OLG München (Urteil vom 25.09.2008, Az. 1 U 3198/07). Versäumen sie es, den Patienten über eine Strahlentherapie (Seeds-Verfahren) als Alternative zu informieren, müssen sie für schwerwiegende Folgen einer stattdessen durchgeführten radikalen OP (Inkontinenz, Impotenz) haften.

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Risikoaufklärung vor neurochirugischem Eingriff

Ärzte sind dazu verpflichtet, Patienten vor einer Rückenmarks-OP (Einsetzen einer so genannten Morphinpumpe zur Schmerztherapie) über das Risiko von Lähmungen aufzuklären. Das hat das OLG Naumburg entschieden (Az.: 1 U 46/07). Versäumten sie dies, müssten sie haften. Denn der Arzt müsse es dem Patienten überlassen , ob der mit seinen Schmerzen leben oder die Chance der OP wahrnehmen und das Risiko von Lähmungen eingehen wolle.

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Aufklärungspflicht: OP-Alternativen

Kommen für einen Patienten unterschiedliche OP-Methoden infrage (Endoskop oder Bauchschnitt), so muss der Arzt dies offenlegen und ihn über beide aufklären. Das hat das OLG Koblenz entschieden (Urt. v. 12.10.2006 – 5 U 456/06). Nehme der Mediziner stattdessen einfach eine Endoskopie vor, ohne auf die Alternative hinzuweisen, so sei er schadensersatzpflichtig, wenn er beim EInführen der Nadel versehentlich innere Organe verletze.

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Bei Schwangerschaftsabbruch Gebärmutter verletzt

Ein Arzt muss seine Patientin nicht darüber aufklären, dass mit fortschreitender Dauer einer Schwangerschaft das mit einem Abbruch verbundene Gesundheitsrisiko steigt. Es genügt wenn er sie allgemein über die Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs aufklärt. Das hat das OLG München entschieden (Beschluss vom 27.02.2009, Az. 1 U 5786/08). Komme es bei einer Abtreibung in der elften Schwangerschaftswoche zu einer Perforation der Gebärmutter, so sei darin ein typisches Risiko eines Schwangerschaftsabbruchs zu sehen , für das der Arzt nicht haften müsse.

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Venenverschluss nach Laparoskopie

Erleidet ein Patient nach einer Laparoskopie einen Beinvenenverschluss, so muss der Arzt nur haften, wenn der Zusammenhang zwischen beidem nachgewiesen ist und wenn er weitere Untersuchungen nicht grob fehlerhaft unterlassen hat. Das hat das OLG München entschieden (Urteil vom 12.06.2008, Az. 1 U 5006/07). Solche müsse er insbesondere dann veranlassen, wenn der Patient über bekannte Symptome eines Venenverschlusses, z,B. Abschnürungsgefühle, klage, nicht aber nur über Beschwerden, die nach einer Laparoskopie normal seien.

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Schulterbeschwerden infolge Herzerkrankung

Der Allgemeinmediziner muss einen Patienten, der ihn wegen Schulterbeschwerden aufsucht, nicht auf eine Herzkrankheit hin untersuchen. Das hat das OLG München entschieden (Urteil vom 04.12.2008, Az. 1 U 1685/07). Diese Pflicht habe er nur dann, wenn zusätzliche Symptome auf eine Herzerkrankung hindeuteten.

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Aufklärung bei Fuß-OP

Vor einer Operation am Fuß muss der Arzt den Patienten besonders über erhöhte Infektionsrisiken aufklären. Der Hinweis auf ein allgemeines Infektionsrisiko reiche nicht aus, entschied das OLG Brandenburg (Urteil vom 13.11.2008, Az. 12 U 104/08). Wegen der besonderen Keimbelastung am Fuß träten Infektionen dort wesentlich häufiger auf als bei Operationen an anderen Körperteilen.

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© Annette Vollmers-Stich