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Endlich Durchblick im Paragrafen-Dschungel: Recht einfach erklärt!

Jeder kennt das: Gesetzliche Regelungen und Gerichtsurteile sind für den Verbraucher oft nur schwer verständlich. recht-einfach-erklaert.de  macht Schluss mit dem juristischen Fachchinesisch.

 

In verständlicher Sprache informiert recht-einfach-erklaert.de über Rechtsprechung und zentrale Fragen zu einigen der wichtigsten verbraucherrelevanten Rechsgebiete und gibt zusätzlich hilfreiche Tipps.

 

 

Aktueller Rechtstipp:

 

 

BGH zu Makler-Reservierungsbegühren 

 

Eine Reservierungsgebühr in Immobilienmakler-AGB ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil v. 20.4.2023, I ZR 113/22).

 

In dem zugrunde liegenden Fall waren zwischen einem Makler und Hauskauf-Interessenten ein Maklervertrag und ein Reservierungsvertrag geschlossen worden. Die Reservierungsgebühr sollte beim Kauf der Immobilie mit der Provision verrechnet werden. Es kam aber letztlich gar nicht zum Kauf, weil die Finanzierung scheiterte. Die fünfstellige Reservierungsgebühr wollte der Makler dennoch behalten. Zu Unrecht, die der BGH befand.

 

Derartige Reservierungsvereinbarungen benachteiligen  die Maklerkunden  unangemessen und seien unwirksam. In den AGB sei die Rückzahlung ausgeschlossen und es hätten sich aus dem Reservierungsvertrag für die Kunden keine nennenswerten Vorteile ergeben, während der Makler keine geldwerte Gegenleistung erbracht habe. Solches sei nicht rechtens.

 

Der Reservierungsvertrag, so die Richter,  sei mit der Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Makler-Provision  gleichzusetzen. Das widerspreche aber dem Wesen des Maklervertrags, wonach eine Provision nur fällig werde, wenn die Maklertätigkeit zum Erfolg, also zum Kauf, geführt habe.

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de

 

 

 

 

 

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© Annette Vollmers-Stich